Immoratio GmbH in der Kritik

Zweifelhafte Vertriebsmethoden für angebliche Altersvorsorgeimmobilien

Immoratio GmbH in der Kritik

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Berlin, 11.09.2012 – Der Markt für sog. Schrottimmobilien in der Bundeshauptstadt kommt nicht zur Ruhe. Nachdem zunächst der Notar Michael Braun eine sehr kurze Karriere als Justizsenator wegen seiner Verwicklung in fragwürdige Immobiliengeschäfte beendete, wurde die Clique um „Protzmakler“ Kai Klug vom Berliner Landgericht zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch der für Klugs Unternehmen häufig tätige Makler Marcel Eupen wurde vor kurzem in Untersuchungshaft genommen. Aber der Sumpf ist damit noch lange nicht trockengelegt. So sorgen aktuell fragwürdige Geschäftsmethoden der IMMORATIO GmbH unter ihrem Geschäftsführer Dr. Thomas Werner für Unruhe unter Immobilienkäufern. Die Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte, Kastanienallee 1, 10435 Berlin wurde beauftragt, Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.

Gewinnspiel zur Kundengewinnung
„Auffällig dabei ist eine besondere Spezialität der anfänglichen Kundengewinnung seitens der Immoratio GmbH. Sie besteht darin, bei großen und kleinen Veranstaltungen, beispielsweise in der 02Arena in Berlin so genannte „Gewinnspiele“ zu veranstalten,“ berichtet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Diese Gewinne bestehen meist darin, dass etwa zwei Wochen nach der Teilnahme an einem solchen Gewinnspiel ein Anruf beim Teilnehmer erfolgt, in dem mitgeteilt wird, er habe beispielsweise 5.000,00 Euro gewonnen. Allerdings gelangt der Gewinn nicht zur Barauszahlung, sondern ist lediglich in Form eines Gutscheins einlösbar. Voraussetzung dafür sei es aber, dass eine „unverbindliche Beratung“ über ein „Steuersparkonzept“ in Anspruch genommen wird.

Erst nach der Beratung wird dem vermeintlichen Glückspilzen dann offenbart, dass das Steuersparkonzept in dem Erwerb von vermieteten Immobilien besteht mit deren Hilfe eine Steuerersparnis und eine perfekte Altersvorsorge geschaffen werden könne. Bei den verkauften Immobilien handelt es sich sowohl um von der Immoratio GmbH selbst verkaufte Objekte als auch für Dritte verkaufte Immobilien. Im Vorfeld des letztendlichen Kaufs der Betroffenen wurden ebenfalls abgestimmte Berechnungsbeispiele seitens der Immoratio GmbH überreicht, welche den tatsächlichen Verlauf einer späteren monatlichen Belastung prognostizierten.
„Diese Vertriebsmethoden befinden sich in einer juristischen Grauzone und sollten jedem potentiellen Kunden zu denken geben“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der viele Opfer von Schrottimmobilien vertritt und davon ausgeht, dass die 5.000,00 Euro ohnehin im Verkaufspreis der Immobilie eingepreist sind, so dass der Immobilienkäufer sich seinen eigen Gewinn bezahlt.

Werden Versprechungen eingehalten?
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke: „Betroffene berichten, dass sie schmerzlich erfahren mussten, dass die Wahrheit dann ganz anders aussah als die Versprechungen der Immoratio: Berechnungen treffen häufig nicht zu und ein wesentlich höherer monatlicher Beitrag ist aus eigener Tasche zu leisten.

Weiterhin berichten Käufer, dass es bei der Beurkundung der verkauften Immobilien ebenfalls Unregelmäßigkeiten gab. Beispielsweise wurden, entgegen der klaren Rechtslage, Kaufvertragsurkunden nicht vierzehn Tage vor der Beurkundung zur Kenntnisnahme überreicht und ein Zeitdruck wurde aufgebaut, unter dem die notarielle Beurkundung unmittelbar nach der Beratung durch die Immoratio GmbH durchgeführt worden ist.“
Werden die Versprechungen der Wohnqualität eingehalten?

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke: „Betroffene berichten, dass auch die verkauften Wohnungen selbst nicht das nicht halten, was vor Vertragsschluss versprochen wurde. Besonders Kunden des Objektes Bellermannstrasse in Berlin-Wedding berichten darüber, dass ihnen die Wohnungen als saniert angeboten wurden, was wohl dazu diente, den hohen Quadratmeterpreis zu rechtfertigen. Tatsächlich aber wurden teilweise unsanierte Wohnungen verkauft, die weitere erhebliche Investitionen nach sich ziehen werden.“

Bitter für die Betroffenen: die Homepage der Immoratio GmbH ( www.immoratio.de ) ist nicht mehr erreichbar.

Rechtsanwalt Röhlke rät unzufriedenen Käufern zu einer Beratung durch einen spezialisierten Anwalt: „In den letzten Jahren haben sich die Gerichte häufig mit allen Facetten des Erwerbs sogenannter Schrottimmobilien befasst. Häufig bietet eine anwaltliche Beratung die Chance, aus nachteiligen Verträgen auszusteigen oder die finanziellen Folgen abzumildern“.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt

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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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