Schadensersatz: Wie sollten Anleger jetzt handeln?
Bremen, 11.03.2011. Vielen deutschen Anlegern wurden Anteile an offenen Immobilienfonds von ihren Beratern (Banken, Sparkassen sowie Finanzvermittler) als angeblich absolut „sichere“ Sache verkauft. Häufig wurden die Fondsanteile sogar als Alternative zum Festgeld dargestellt. Von Risiken war hingegen keine Rede.
In Wahrheit weisen Immobilienfonds erhebliche Risiken auf. Dies merken viele Anleger erst aufgrund der momentanen Krise der offenen Immobilienfonds. Die Anleger fürchten den Geldverlust und fragen nach ihren Handlungsmöglichkeiten.
Mehrere bislang offene Immobilienfonds mussten wegen Zahlungsschwierigkeiten ihre Schließung erklären. Während der Schließungsdauer wird den Anlegern die Auszahlung ihres Anteils am Fondsvermögen verweigert. Schätzungen zufolge sind mehrere hunderttausend deutsche Anleger betroffen. Zu den Krisenfonds zählen Degi Europa und International, Morgan Stanley P2 Value Invest, KanAm Grundinvest, SEB Immoinvest und Premium Management (PMIA).
Auch besteht für die betroffenen Anleger die Gefahr sogar größerer Kapitalverluste. Einzelne Fonds haben bereits binnen zwei Jahren einen Verlust von 30% und mehr gemacht. Den Schaden und das Risiko weiterer Wertverluste tragen die Anleger. Viele Sparer hätten sich nie beteiligt, wenn sie diese Verlustrisiken gekannt hätten.
Was können die Anleger tun?
Wer sich geschädigt fühlt, sollte sich fachkundig unterstützen lassen. Oft bestehen gute Möglichkeiten, damit die betroffenen Fondsanleger eine Schadensregulierung geltend machen können. „Schnelles Handeln kann wichtig sein, weil oft kurze Verjährungsfristen bestehen“, erläutert Finanzanwalt Thomas Diler von der bundesweit tätigen Kanzlei Sommerberg LLP, die bereits mehrere hundert Immobilienfondsanleger betreut.
Ein guter Ansatzpunkt ergibt sich, wenn den Anlegern die Fonds fälschlicherweise als „sicher“ oder als „Festgeldersatz“ verkauft worden sind. Sogar in mehreren Verkaufsprospekten hieß es, die Immobilienfonds seien für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. „Dies ist unserer Einschätzung nach eine Falschdarstellung. Für die Geldrückerstattungs-Forderung kann das wichtig sein“, so Anwalt Diler weiter. Die Kanzlei Sommerberg LLP bietet deutschlandweit hilfesuchenden Anlegern eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung an (Beratungstelefon: 0421 – 80 950 352).
Im Profil – Kanzlei für Kapitalanleger
Die Sommerberg LLP ist eine bundesweit im Kapitalanlagerecht tätige Wirtschaftskanzlei. Die Kanzlei vertritt ausschließlich die Seite der Kapitalanleger. Zu den Mandanten zählen geschädigte Kleinsparer und Bankkunden ebenso wie Minderheitsaktionäre, vermögende Privatanleger und institutionelle Investoren. Die Anlegeranwälte der Sommerberg LLP verfügen über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Interessensvertretung von Kapitalanlegern. Momentan betreut die Kanzlei Sommerberg LLP mehrere hundert Anleger in offenen Immobilienfonds.
Kontakt
Sommerberg LLP, Langenstraße 50, 28195 Bremen, Tel.: 0421-80950352, Fax : 0421-80950353, E-Mail: info@sommerberg-llp.de, Internet: www.sommerberg-llp.de.
Die Sommerberg LLP ist eine bundesweit im Kapitalanlagerecht tätige Wirtschaftskanzlei. Die Kanzlei vertritt ausschließlich die Seite der Kapitalanleger. Zu den Mandanten zählen geschädigte Kleinsparer und Bankkunden ebenso wie Minderheitsaktionäre, vermögende Privatanleger und institutionelle Investoren. Die Anlegeranwälte der Sommerberg LLP verfügen über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Interessensvertretung von Kapitalanlegern. Momentan betreut die Kanzlei Sommerberg LLP mehrere Hundert Schiffsfonds- und Immobilienfondsanleger.
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