Hundeversicherung: große Vielfalt und kleine Preise

Für den liebsten Vierbeiner ist der Schutz nicht teuer. Die iak GmbH bietet mit einem Jahresbeitrag von 35,90 Euro einen der günstigsten Tarife im Bereich der Hundeversicherung an.
Hundeversicherung: große Vielfalt und kleine Preise

Die Hundeversicherung ist der wichtigste Schutz für den Vierbeiner und sein Herrchen. Im Schadensfall steht man auf der sicheren Seite, wenn es um Schadensersatzforderungen geht, außerdem geht der Trend bei der Hundeversicherung zur Pflichtversicherung, aktuell ist in Niedersachsen die Gesetzgebung darauf abgestimmt, in Thüringen wird über die Einführung diskutiert.

Informationen zur Hundeversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung.html

Seit 27 Jahren ist die iak GmbH in diesem Bereich tätig und bietet immer wieder neue Versicherungslösungen für Hund und Herrchen an. Über 70 Mitarbeiter betreuen fast 300.000 Kunden u. a. in Fragen rund um das Thema Hundeversicherung. Die große Zahl der Kunden macht es möglich: Mit vielen Gesellschaften konnten günstige Tarife ausgehandelt werden – die Kunden profitieren so von den niedrigen Beiträgen! Hier gibt es eine der günstigsten Hundeversicherungen Deutschlands für nur 35,90 Euro/Jahr.

Die neueste Entwicklung ist der Vergleichsrechner zur Hundehaftpflichtversicherung, der keine Wünsche offen lässt. Mit einem Vergleich aller möglichen Tarifmerkmale sieht jeder Hundefreund sofort, welche Leistungen die einzelnen Gesellschaften – eine Top-Übersicht.

Bei den meisten Tarifen zur Hundeversicherung gibt es kein Höchst- und auch kein Mindestalter für den Hund. Ausnahme sind in der Regel die Tarife, die eine Kombination aus Haftpflicht und Kranken- oder OP-Versicherung bestehen. Die Deckungssummen sind bis 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden wählbar. Teilweise wird die Hundeversicherung auch ohne Selbstbeteiligung angeboten.

Wer einen Hund hält, muss sich immer vor Augen, dass es in jeder Alltagssituation zu einem Schaden kommen kann, der im schlimmsten Fall für hohe Kosten sorgt. In den Medien kam es Ende Februar erneut zu Zwischenfällen mit Hunden. In einem Fall wurde ein Kleinkind durch eine Beißattacke in Wuppertal schwer verletzt. Eingeschläfert werden muss das Tier dennoch nicht, das gibt das Hundegesetz Nordrhein-Westfalen nicht her. Und kürzlich hat der Hund einer Rentnerin in Berlin durch einen Ausflug eine S-Bahnstrecke lahmgelegt. Die Folge waren Ausfälle und Verspätungen im Fern- und Regionalverkehr.

Hundehalter sind also in der Pflicht, für die vom Hund verursachten Schäden Wiedergutmachung zu leisten. Das gilt für den Hundehalter in Wuppertal, auf den wohl deftige Schmerzensgeldforderungen zukommen werden sowie auf die Rentnerin in Berlin, deren Hund für ein Verkehrschaos gesorgt hat. In beiden Fällen können die Forderungen zum finanziellen Ruin führen, sollte keine Hundeversicherung im Hintergrund stehen, die Schadensregulierung übernimmt.

Bildquelle: Uschi Dreiucker, www.pixelio.de
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