Humanforschungsgesetz: Biobanken weiterhin ohne Regulierung
Nach kurzer Debatte wurde heute das ethisch umstrittene Humanforschungsgesetz vom Ständerat unter Dach und Fach gebracht. Der Forscherlobby zum Trotz bleibt darin die Wahrung der Menschenwürde oberstes Gebot. Der Basler Appell gegen Gentechnologie kritisiert jedoch, dass eine klare gesetzliche Regelung der Biobanken noch immer fehlt.
Die Differenzen sind bereinigt: Heute Mittwoch verabschiedete auch der Ständerat in einer zweiten Lesung das Humanforschungsgesetz. Der Nationalrat hatte vorgestern debattiert und das Geschäft umgehend an den Ständerat weitergegeben so wird sicher gestellt, dass das gewichtige Regelwerk, das der Forschung an menschlichen Probanden Grenzen setzt, baldmöglichst in Kraft treten kann. Die Schlussabstimmung findet am 30. September statt.
Widerstand gegen das Gesetz zeichnet sich nicht ab, so dass es wohl im Verlauf des kommenden Jahrs in Kraft treten wird.
Die Debatten über die Forschung am Menschen im Plenum waren weder lang noch emotional: Im Wesentlichen wurden die Vorschläge des Bundesrats beibehalten.
Nahezu alle Versuche der Forscherlobby, etwa die Regelung von Haftungsfragen zu verwässern oder eine Bearbeitungsfrist für Ethikkommissionen durchzuboxen, scheiterten. Zwei Abschwächungen sind allerdings zu registrieren: Die vom Ständerat geforderte Ombudsstelle fiel der Differenzbereinigung zum Opfer. Und die Registrierungspflicht für bewilligte Forschungsprojekte wurde in eine Registrierungspflicht nun nur für klinische Studien umgemünzt.
Insgesamt ist eine einheitliche Regelung der Humanforschung begrüssenswert.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie fordert den Gesetzgeber jedoch auf, als nächstes in einem separaten Gesetz auch den Bereich der Biobanken zu regeln. Im ersten HFG-Entwurf hätte auch die Einrichtung und der Betrieb von Biobanken sowie die Verwendung von biologischem Material und personenbezogenen Daten geregelt werden sollen. Im Verlauf des Gesetzesvorhabens wurde dieser wichtige Bereich jedoch gestrichen. Wir weisen eindringlich darauf hin, dass die bestehenden Regelungen der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW nicht genügen, da es sich nur um Richtlinien ohne rechtsverbindlichen Charakter handelt.
Mit dem Humanforschungsgesetz wird die umstrittene fremdnützige Forschung an Urteilsunfähigen, die vom Basler Appell gegen Gentechnologie kritisiert wird, nach der Festschreibung in der Verfassung nun auch gesetzlich geregelt. Der Basler Appell hält die Forschung ohne direkten Nutzen etwa an Kindern, AlzheimerpatientInnen und geistig Behinderten weiterhin für inakzeptabel.
Für Rückfragen: Pascale Steck/Gabriele Pichlhofer, Basler Appell gegen Gentechnologie, T 061 692 01 01 (Mo, Di, Mi 14-17 Uhr, Do/Fr 10-13 Uhr)
Basler Appell gegen Gentechnologie
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