Hochzeit leicht gemacht

ARAG Expertin Meneke Ciytak mit Tipps für alle, die sich trauen und heiraten möchten

Verliebt, verlobt, verheiratet. Wer sich traut, den Bund der Ehe zu schließen, sollte wissen: Zum Heiraten gehört mehr dazu, als nur „Ja“ zu sagen, denn vorher stehen noch einige Behördengänge und viel Papierkram an. Mehr dazu verrät die ARAG Expertin Meneke Ciytak.

Was sollte jeder wissen, der seine Hochzeit plant?
Meneke Ciytak: Eine Ehe ist hierzulande nur dann rechtsgültig, wenn man eine standesamtliche Trauung macht. Mit einer rein religiösen Zeremonie, also beispielsweise einer kirchlichen Hochzeit, geht das nicht. Wichtig ist das deswegen, weil man nur mit einer rechtsgültigen standesamtlichen Trauung steuerliche Vorteile bekommt. Außerdem haben die Ehepartner dann ein gesetzliches Erbrecht, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung und Anspruch auf Unterhalt nach einer Trennung. Damit alles gelingt, ist also eine sorgfältige Hochzeitsvorbereitung das A und O.

Welche Dokumente muss man für eine standesamtliche Hochzeit einreichen?
Meneke Ciytak: Man muss einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, um die Identität nachzuweisen, dann beide Geburtsurkunden zur Überprüfung der persönlichen Daten und zur Feststellung der Familienverhältnisse. Außerdem braucht man noch eine Meldebescheinigung, die in der Regel nicht älter als vier bis sechs Wochen sein darf, um seinen aktuellen Wohnsitz zu bestätigen. Und sollte einer der beiden Partner keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, ist ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes einzureichen.

Wie geht’s dann weiter?
Meneke Ciytak: Sobald man alle erforderlichen Dokumente eingereicht hat und diese geprüft wurden, kann man dann den Termin für die standesamtliche Trauung festlegen. Das geht maximal sechs Monate im Voraus – und wer da zuerst kommt, hat erfahrungsgemäß auch die besten Auswahlmöglichkeiten. Man muss übrigens nicht unbedingt an seinem Wohnort heiraten, das geht auch wirklich in jedem Standesamt in Deutschland. Und einige bieten dafür ja inzwischen auch außergewöhnliche Locations an, zum Beispiel ein Schloss, einen Strand oder ein Ort irgendwo in luftiger Höhe.

Und wenn man im Ausland heiraten möchte, also vielleicht in wärmeren Gefilden an seinem Lieblingsurlaubsort?
Meneke Ciytak: Eine Hochzeit im Ausland ist in der Regel gar kein Problem, wenn beide Partner volljährig, ledig und nicht miteinander verwandt sind. Man benötigt meist die gleichen Dokumente wie hier in Deutschland. Am besten ist, man informiert sich vorher beim Auswärtigen Amt oder im Internet darüber, was genau am Zielort verlangt wird und welche zusätzlichen Voraussetzungen eventuell erfüllt werden müssen. Um die steuerlichen Vorteile zum Beispiel einer günstigeren Steuerklasse zu genießen, muss man eine im Ausland nach geltendem Recht geschlossene Ehe in Deutschland mithilfe einer gültigen Heiratsurkunde nachträglich ins deutsche Eheregister eintragen lassen. Verpflichtet ist man dazu ansonsten aber nicht!

Gibt es eigentlich Sonderurlaub, wenn man heiratet?
Meneke Ciytak: Ja, nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht einem Sonderurlaub zu, wenn man aus persönlichen Gründen kurzzeitig und schuldlos an der Arbeitsleistung verhindert ist. Dazu zählt beispielsweise auch die eigene Hochzeit oder die der Kinder. Allerdings ist gesetzlich nicht festgelegt, wie lange man fehlen darf – das hängt immer vom Tarifvertrag und vom Arbeitgeber ab. Die meisten gewähren in der Praxis für die kirchliche und die standesamtliche Hochzeit jeweils einen Tag. Damit das aber auch gut klappt, informiert man den Arbeitgeber rechtzeitig über die Hochzeitspläne. Manchmal wird nachträglich die Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung verlangt.

Ehepartner können eine Menge Geld sparen, wenn sie Versicherungsverträge auf eine Police umstellen. Bei welchen Versicherungen lohnt sich das?
Meneke Ciytak: Bei der Hausratversicherung zum Beispiel. Eine Police genügt, wenn Partner – ob verheiratet oder nicht – zusammenziehen. In der Regel bleibt dann die ältere der beiden Policen bestehen und die andere kann aufgehoben werden. Manche Versicherungen räumen dazu ein Sonderkündigungsrecht ein. Ich rate allerdings dringend, die Deckungssumme an den unter Umständen gestiegenen Lebensstandard anzupassen, um eine Unterdeckung zu vermeiden.

Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung genügt für Paare eine Police, da der Partner in der Regel beitragsfrei mitversichert werden kann. Ist man verheiratet, genügt ein Vertrag sogar bei unterschiedlichen Wohnsitzen.

Ist es sinnvoll, nach der Hochzeit die eigene Krankenversicherung beizubehalten?
Meneke Ciytak: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Ehepartner mit geringem Einkommen, die gesetzlich versichert, nicht verbeamtet oder hauptberuflich selbstständig sind, können beitragsfrei in einer Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Partner, deren Einkommen höher als 535 Euro ist oder die im Rahmen eines Minijobs mehr als 556 Euro monatlich verdienen, sind hingegen versicherungspflichtig. Ist der besserverdienende Ehepartner privat krankenversichert, muss der Partner – sofern er kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist – ebenfalls zusätzlich versichert werden.

Wie sieht es bei der Kfz-Versicherung aus? Meist haben ja beide Eheleute ein eigenes Auto.
Meneke Ciytak: Auch bei einer Kfz-Versicherung ist es möglich, den Partner mit in einen bestehenden Vertrag aufzunehmen. Gibt es zwei Fahrzeuge, kann ein Wagen als Zweitwagen in die günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Aber Achtung: Gab es vorher einen Rabatt für Singles, fällt dieser weg, wenn beide Ehepartner das Fahrzeug fahren. Auch vergünstigte Tarife für Frauen entfallen bei einer zweigeschlechtlichen Ehe, bei der beide Partner fahren.

Was gilt für Verträge, in denen es begünstigte Personen gibt? Wird das nach der Hochzeit automatisch der Ehepartner?
Meneke Ciytak: Nein, das geht nicht automatisch. Wer bereits vor der Ehe z. B. eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte die Versicherung umgehend über die Hochzeit informieren und den Partner – falls überhaupt gewünscht – als Bezugsperson festlegen lassen.

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