Hochschulen nicht in Geiselhaft nehmen
Grundgesetzänderung zur dauerhaft verlässlichen Förderung notwendig
Im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung findet am Montag eine Anhörung zu „Grenzen und Perspektiven einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft“ statt. Hierzu erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht:
„Unsere Hochschulen boomen. Nie zuvor gab es mehr Studierende und nie zuvor mehr Wissenschaftler als heute. Aber auch noch nie waren die Hochschulen so dringend auf die Unterstützung des Bundes angewiesen. Um eine solche Unterstützung der Hochschulen dauerhaft verlässlich regeln zu können, brauchen wir jetzt eine Grundgesetzänderung. Hierüber besteht in der Wissenschaft große Einigkeit.
Leider nutzen SPD und Grüne die Situation, um ein Wunschkonzert zu veranstalten. Anstatt selbst in ihren Ländern solide zu haushalten, fordern die beiden Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg nun auch für die Schulen Geld vom Bund. Nur wenn diese Verknüpfung hergestellt wird, wollen sie einer Grundgesetzänderung zustimmen. Damit nehmen sie die Hochschulen in Geiselhaft, um den Bund für ihre Versäumnisse in Kindergärten und Schulen zahlen zu lassen.Das ist verantwortungslos.
Das Angebot der Koalition liegt auf dem Tisch. Wir wollen mit der angestrebten Grundgesetzänderung erreichen, dass der Bund nicht nur punktuell Projekte an den Hochschulen unterstützen, sondern auch dauerhaft die Forschung dort fördern kann. Wissenschaftsexperten und Staatsrechtler sind sich einig: Dies ist „wirkungsvoll“. Wem es mit der Förderung der Studierenden und der Wissenschaftler ernst ist, der kann das jetzt beweisen.“
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