Haushaltsexperten zwischen Rhein und Weser schlagen wiederholt Alarm. Nach einer Schätzung der beiden Professoren Martin Junkernheinrich und Thomas Lenk könnten Nordrhein-Westfalens Kommunen bis zum Jahr 2020 einen Schuldenberg von 50 Milliarden Euro anhäufen. Diesem muss natürlich entgegengewirkt werden, doch dafür müssten auch die Liquiditätskredite in den nächsten zehn Jahren um die Hälfte reduziert werden. Nur dieses können die Kommunen selbstverständlich nicht selbst stemmen laut Gutachten „Haushaltsausgleich und Schuldenabbau“. Es wird hier, wie in anderen Bundesländern im Zuge der Harz-IV-Reform gehofft, dass sich die Haushalte der Kommunen bessern. Derzeit befinden sich allerdings von den 430 Kommunen in NRW 167 in der Haushaltssicherung: 245 konnten die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nur vermeiden, indem sie ihr Eigenkapital zum Ausgleich nutzten. Probleme für die Haushalte sind die Sozialausgaben sowie die offenen notleidenden Forderungen welche nicht oder nur unzureichend bearbeitet werden. Der Bürger welcher seinen kommunalen und staatlichen Verbindlichkeiten hier im vollen Umfang nachkommt bezahlt doch im Endeffekt doppelt. Hier ist ein Umdenken sowie ein rasches Handeln der Kämmerer angesagt, ja Pflicht! Es genügt nicht mehr hier Gräben aufzumachen was den Datenschutz anbelangt um hier in gewohnter Manier weiter zu verfahren. Es hat sich nachweislich herausgestellt, dass private Anbieter, Inkassounternehmen, wie zum Beispiel Agens WFI Inkasso aus Offenbach am Main, erfolgreicher und vor allem wirtschaftlicher Forderungen beitreiben. Die deutsche Wirtschaft hat schon vor mehreren Jahrzehnten treffend festgestellt, dass eine eigene Beitreibungsabteilung längst nicht so erfolgreich und wirtschaftlich Forderungen beitreibt wie ein externer Inkassodienstleister. Sicherlich hat die Branche in den letzten Jahren auch einige Negative Beispiele hervorgebracht, doch sind dieses im Einzelnen nur Randerscheinungen die eine ganze erfolgreiche und in das höchste Maß seriöse Branche nicht in die Sippenhaftung nehmen kann. Verfehlungen kommen in allen Wirtschaftszweigen und Berufen vor. Hier kann nur der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen die vereinzelte Auswüchse per Gesetz unterbinden und verhindern.
Eine Reform der Sozialgesetzgebung ist sicherlich auch notwendig da insbesondere Kosten für Unterkunft und Heizung, für die Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hohe Ausgaben verursachen. Die Übernahme der Grundsicherung wird eventuell vom Bund übernommen. Doch dieser Preis hierfür ist auch ein Lockmittel für die Gemeindefinanzkommission welche Lösungen erarbeitet um hier Gelder einzusparen. Kleine Schritte, doch große Wirkung. Man sollte alle Parameter überprüfen und gegebenenfalls einsetzen um hier nicht zu einem Rückschritt zu noch mehr Schulden zu kommen.
Offenbach am Main, den 26. Mai 2011
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