HCI Shipping Select XX: Mehrzweckfrachter MS Anna C offenbar verkauft
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Der Verkauf des Mehrzweckfrachters MS Anna C aus dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX sollte spätestens im Juli über die Bühne gehen. Für die Anleger bleibt die Situation angespannt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Flottenfonds HCI Shipping Select XX im Jahr 2006 aufgelegt. Der Dachfonds investierte in die Containerschiffe bzw. Mehrzweckfrachter MS Colleen, MS Motivation D, MS Benedikt Rambow, MS MarCalabria, MS Hammonia Palatium, MS Anna C und den Tanker MT GasChem Ice. Für die Gesellschaft der MS Colleen wurde bereits 2012 Insolvenzantrag gestellt, die MS MarCalabria wurde 2011 verkauft und der Verkauf der MS Anna C sollte spätestens im Juli 2015 endgültig unter Dach und Fach gebracht werden, berichtet „Fonds professionell“ online.
Die wirtschaftliche Situation des Flottenfonds dürfte aber dennoch weiter angespannt bleiben. Zuletzt wurden die Anteile laut der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 2 Prozent gehandelt (Stand 28. Oktober 2014). Für die Anleger verlief die Beteiligung am HCI Shipping Select XX insgesamt wenig erfreulich. Die prospektierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden. Allerdings haben die Anleger nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Die Tatsachen sahen jedoch anders aus. In Folge der Finanzkrise 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Probleme und mussten z.T. Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei regelmäßig viel Geld verloren. Allerdings hätten sie im Beratungsgespräch auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Da die Anleger in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch unternehmerisches Risiko. Am Ende kann für sie der Totalverlust der Einlage stehen. Schon deshalb kann eine spekulative Anlageform wie Schiffsfonds nicht zum Aufbau der Altersvorsorge geeignet sein.
Schadensersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden.
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