HAUSTEIN: Bundesregierung will das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kiel erhalten
BERLIN. Zu der öffentlichen Erklärung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holsteins über die Ursachen für die Schließung des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Kiel erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Heinz-Peter HAUSTEIN:
Was die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorbringt, ist eine gezielte Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier soll offenkundig Politik gemacht werden, wenn die Bundesregierung für die Schließung des EVZ in Kiel verantwortlich gemacht wird.
Fakt ist, dass das Land Schleswig-Holstein seine Mittel für die Verbraucherzentrale in Kiel um 60.000 Euro gekürzt hat.
Dies hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zum Anlass genommen, 120.000 Euro aus dem EVZ abzuziehen. Dadurch muss der EVZ seine Arbeit einstellen. Die Verantwortung hierfür liegt allein bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Fakt ist, dass in der Bundesregierung das EVZ in Kiel erhalten und dafür auch Mittel bereitstellen will. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie die Fach- und Haushaltspolitiker der Koalitionsfraktionen sind sich einig in dem Ziel, den Standort Kiel zu erhalten und dort europäischen Verbraucherschutz zu betreiben. Dazu ist der Verbraucherzentrale auch bereits in Gesprächen ein konstruktiver Vorschlag zur weiteren Finanzierung unterbreitet worden.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein lehnt es ab, diesen gemeinsamen Weg zum Erhalt des EVZ in Kiel mitzugehen und versucht nun, den schwarzen Peter dem BMELV unterzuschieben. Mit ehrlichem Interesse am Verbraucherschutz hat das nichts zu tun.
Umso mehr ist zu begrüßen, dass das BMELV kurzfristig alles in die Wege geleitet hat, damit in neuer Trägerschaft in Kiel auch künftig Themen des europäischen Verbraucherschutzes bearbeitet werden können. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher kann dieses wichtige Informationsangebot somit gesichert werden.
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