Hausratversicherung: Für welche Schäden wird geleistet?

Ohne Hausratversicherung kann ein Schadensfall zu einer existenzbedrohenden Falle werden. Vor allen dann, wenn eine Wohnungseinrichtung z. B. auf Kredit gekauft wurde, ist die Wiederbeschaffung fast unmöglich. Trotzdem gehen rund ein Viertel der deutschen Haushalte das Risiko ein, getreu dem Motto: „Mir wird schon nichts passieren…“
Hausratversicherung: Für welche Schäden wird geleistet?
Gemütlichkeit strahlen sie aus, die eigenen vier Wände. Und gut geschützt sind sie mit der Hausratversicherung.

Die Hausratversicherung ist der wichtigste Schutz für das eigene Hab und Gut. In ihr sind die Dinge des täglichen Lebens versichert, die beschädigt, zerstört oder entwendet werden können. Grundsätzlich erstattet die Hausratversicherung im Schadensfall zum Wiederbeschaffungswert, ein z. B. bei einem Einbruch entwendeter Fernseher wird nicht allein mit Restwert vergütet.

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Das Leistungsspektrum der Hausratversicherung ist im Schadensfall sehr umfangreich:

Feuer, Brand, Blitzschlag oder eine Explosion sind wohl der Albtraum eines jeden Wohnungsinhabers. Ob durch Rauch oder Flammen, die Einrichtung ist in jedem Fall unbrauchbar. In den meisten Fällen müssen verbrannte oder verrußte Gegenstände des Hausrates auch noch teuer entsorgt werden, diese Kosten trägt die Hausratversicherung. Wenn in einer solchen Situation die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, erstattet die Hausratversicherung in einem angemessenen Rahmen für einen vereinbarten Zeitraum Hotelkosten.

Der Einbruch ist das unbefugte Betreten eines Raumes innerhalb des Gebäudes. Dazu gehört auch, wenn ein Einbrecher sich Zugang mit nachgemachten oder gestohlenen Schlüsseln zu einer Wohnung verschafft. Der Vandalismus, der durch einen Einbruch verursacht wird, gehört ebenso zum Versicherungsumfang wie der Raub. Wenn die Täter nicht zu ihrer Zufriedenheit fündig werden, kommt es nicht selten vor, dass Möbel zerstört oder Wände verschmiert werden. Der Vandalismusschaden ist ggf. sogar größer als der Wiederbeschaffungswert gestohlener Gegenstände.

Leistungswasserschäden und Nässeschäden sind keine Seltenheit. Wenn in der Wohnung der Schlauch der Waschmaschine abplatzt, tritt das Leitungswasser nach den Bedingungen der Hausratversicherung bestimmungswidrig aus und beschädigt den Hausrat. Auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung sind im Leistungsumfang der Hausratversicherung integriert.

Stürme sind mittlerweile nicht mehr typisch für den Herbst, sondern für jede Jahreszeit. Ab Windstärke acht besteht Versicherungsschutz für die in der Hausratversicherung versicherten Gegenstände. Wenn es also zu einem Sturmschaden an einem Gebäude kommt, sind die Folgeschäden am Hausrat versichert. Wenn aber Regen oder Hagel durch offen stehende Fenster oder Türen Schäden am Hausrat verursacht, sind diese hingegen nicht versichert.

Fazit: Ohne Hausratversicherung geht es eigentlich nicht. Trotzdem verzichtet rund ein Viertel der deutschen Haushalte auf diesen wichtigen Versicherungsschutz. Nach Informationen der Versicherer betrifft das in der Regel einkommensschwache Bürger, die im Schadensfall erst recht Schwierigkeiten haben werden, durch einen Schaden betroffene Gegenstände des Hausrates zu ersetzen.

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