Nicht wenige Bundesbürger sind im Laufe der letzten Jahre in die Schuldenfalle getappt und müssen nun an allen Ecken und Enden sparen, weil durch die Privatinsolvenz der Lebensstandart auf ein Minimum reduziert wird. Was viele Bürger nicht wissen: Die Privatinsolvenz muss auch den Versicherungen bekannt gemacht werden, da sonst durch die Verletzung der Obliegenheitspflicht die Leistung ausbleiben kann. Gerade im Bereich der Hausratversicherung kann das fatale Auswirkungen haben.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Uwe Strobel hat diese Erfahrung empfindlich zu spüren bekommen. Er befindet sich in der Privatinsolvenz, noch zwei Jahre befindet er sich in der Wohnverhaltensphase. Durch einen Brand in seiner Wohnung ist es zu einem Totalschaden gekommen. Er hat den Schaden seiner Hausratversicherung gemeldet und diese hat, nach einer ersten Sichtung, einen Vorschuss von 25.000 Euro geleistet. Als die Hausratversicherung von der Privatinsolvenz Kenntnis gewonnen hat, verweigerte sie die weitere Schadensregulierung. Zudem forderte die Hausratversicherung den bereits geleisteten Vorschuss von Herrn Strobel zurück.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Hausratversicherung in beiden Punkten Recht gegeben. Nach Ansicht der Richter hat der Versicherungsnehmer die Hausratversicherung über seine Vermögensverhältnisse getäuscht. Dabei ist es unerheblich, ob bei der Schadensmeldung auf dem Formular überhaupt eine Rubrik zur Offenlegung der Privatinsolvenz vorhanden ist.
Nun steht Herr Strobel vor dem Problem, dass er für seine Familie nicht in der Lage ist, in irgendeiner Form die wichtigsten Gegenstände des Hausrates neu zu beschaffen. Mit dem Urteil ist er zur Rückzahlung des Vorschusses verpflichtet, ansonsten gefährdet er den bisher erfolgreichen Verlauf seiner Privatinsolvenz. Weitere Auswirkung ist auch noch, dass er keine Möglichkeit hat, über eine Bank ein Darlehen aufzunehmen, um den Hausrat teilweise wieder neu zu beschaffen.
Wer seinen Obliegenheitspflichten gegenüber der Hausratversicherung nachgekommen ist, kann trotzdem im Schadensfall eine böse Überraschung erleben. Zahlt die Hausratversicherung mangels Kenntnis auf ein gepfändetes Konto die Erstattung für einen Schaden aus, ist dieses Geld zunächst erst einmal weg. Es folgt in der Regel ein langer und steiniger Weg, um dieses Geld zurück zu erhalten, denn einem Gläubiger ist es relativ egal, von welcher Seite er sein Geld bekommt.
Daher ist bei der Hausratversicherung im Zusammenhang zu beachten, von welchem Konto die Beiträge bezahlt werden. Denn im Schadensfall wird in der Regel auf das Beitragskonto ausgezahlt. Ist der Ehe- oder Lebenspartner nicht von einer Privatinsolvenz betroffen? Dann sollte die Hausratversicherung auch über ihn oder über sie als Versicherungsnehmer angeschlossen werden, damit es gar nicht erst zu Problemen kommen kann.
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