GRUß / KOBER: Kinderrechte international gestärkt
BERLIN. Zum Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, ein Individualbeschwerderecht für Kinder einzuführen, erklären die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Miriam GRUß und der Menschenrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Pascal KOBER:
„Rechte sind nichts wert, wenn sie nicht eingefordert werden können. Deshalb ist das neue UN-Individualbeschwerdeverfahren eine große Chance für die Kinderrechte. Denn damit haben Kinder und Jugendliche endlich ein Instrument, um sich gegen Verletzungen ihrer Rechte zu wehren und diese bei der UN einzufordern. Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen kann durch das neue Verfahren nicht nur individuelle Beschwerden von Kindern und Mitteilungen von Staaten über die Missachtung von Kinderrechten entgegennehmen, sondern auch aus eigener Initiative systematische Verletzungen der Kinderrechtskonvention untersuchen,“ so der Menschenrechtsexperte Pascal Kober.
„Die FDP setzt sich schon seit langem für ein Individualbeschwerderecht für Kinder ein. Wir legen dabei besonderen Wert auf ein kindgerechtes Verfahren. Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, sich mit ihren eigenen Worten zu melden und damit auch Gehör zu finden. Jetzt liegt es an den UN-Mitgliedsstaaten, das Zusatzprotokoll für das Beschwerdeverfahren zügig zu unterzeichnen. Hier wird Deutschland mit gutem Vorbild vorangehen. Kurz vor dem Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November ist diese Entscheidung das richtige Zeichen zur richtigen Zeit,“ so die familienpolitische Sprecherin Miriam Gruß.
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