Grünstrom-Markt-Modell vorgestellt: Versorger fordern direkte Lieferwege für Ökostrom
Mehrere namhafte Ökostrom-Anbieter fordern neue Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Quellen. Das „Grünstrom-Markt-Modell“ soll die direkte und nachvollziehbare Versorgung der Kunden mit echtem Ökostrom garantieren sowie die schwankende Versorgung aus Wind und Sonne besser an die tatsächliche Nachfrage anpassen. Die Clean Energy Sourcing AG, Greenpeace Energy, die Elektrizitätswerke Schönau und die NATURSTROM AG haben gemeinsam ein entsprechendes Modell entwickelt und präsentieren es von heute an einer breiten Öffentlichkeit im Internet.
„Ökostrom-Kunden wollen wissen, aus welchen konkreten Anlagen ihr Strom wirklich kommt“, sagt Daniel Hölder, Leiter Energiepolitik von Clean Energy Sourcing, „das gilt gleichermaßen für private Haushaltskunden wie für große Industrieunternehmen. Unser Modell ist deshalb eine transparente, kostenneutrale und ökologisch sinnvolle Ergänzung zum bestehenden EEG.“ Das zum 1. August reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht bisher vor, dass Betreiber neuer Ökostrom-Anlagen ihren Strom in der Regel über das so genannte Marktprämiensystem verkaufen müssen. Weil in diesem System aber keine Herkunftsnachweise für Grünstrom ausgestellt werden dürfen, kann dieser Strom auch nicht als Ökostrom an Endkunden geliefert werden.
Das Grünstrom-Markt-Modell, das als Ergänzung zum Marktprämiensystem entwickelt wurde, geht deshalb bewusst einen anderen Weg: Hier verkaufen Anlagen-Betreiber ihren Strom direkt an einen Versorger, der ihnen dafür den vollen Preis bezahlt. Dieser Grünstrom wird dann direkt an Endkunden weitergegeben – inklusive Herkunftsnachweis, ohne Umweg über die Strombörse. Damit entfällt auch die Zahlung der EEG-Umlage. Das Modell trägt außerdem zur Akteursvielfalt bei, weil die Marktmacht nicht in die Hände weniger Direktvermarkter gelegt wird“, so Sebastian Sladek von den Elektrizitätswerken Schönau.
Und: zusätzliche Belastungen für das EEG-Konto entstehen durch das neue Modell nicht. Insgesamt müssen die Versorger in dem Modell nämlich Strom im gleichen Umfang und zu den gleichen Durchschnittskosten einkaufen wie im EEG-System. Für dieses können im Gegenteil sogar Mehreinnahmen entstehen: nämlich dann, wenn die Versorger mehr Wind- oder Sonnenstrom einkaufen, als ihre Kunden zur selben Zeit verbrauchen. Beim Weiterverkauf dieser Überschüsse wird dann eine Art „Strafzahlung“ von 2 Cent pro Kilowattstunde fällig. „Dadurch entsteht ein finanzieller Anreiz für Stromanbieter, die schwankende Ener-gieerzeugung aus Erneuerbaren besser mit der Nachfrage ihrer Kunden in Einklang zu bringen, etwa durch Lastverschiebung oder durch Speichertechnologien“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy. „Statt Nachfrage für sauberen Strom anzureizen, zielt das Marktprämiensystem darauf ab, Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen bei negativen Börsenpreisen einfach abzuschalten. Das ist öko-logisch und ökonomisch falsch“, so Keiffenheim.
„Auch die Politik hat erkannt, dass man in Zukunft nicht den gesamten Ökostrom an der Börse verramschen darf“, sagt Oliver Hummel, Vorstand der NATURSTROM AG. Die EEG-Novelle enthält deshalb eine so genannte Verordnungsermächtigung – eine Art Platzhalter für ein ergänzendes ökologisches Direktver-marktungssystem. Die entsprechende Verordnung muss das federführende Bundeswirtschaftsministerium nun ausarbeiten und beschließen. „Wir wollen für das von uns entwickelte Grünstrom-Markt-Modell möglichst bald einen Konsens in Branche und Politik herstellen, damit die Verordnung bereits 2015 schnellstmöglich in Kraft treten kann“, so Hummel.
Mehr zur Funktionsweise und den Effekten des Grünstrom-Markt-Modells finden Sie von heute an auf der Info-Webseite www.gruenstrom-markt-modell.de.
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