GRÜNE erfreut – Bad Orber Dauerkartenbesitzer ohne Fingerabdruck ins Schwimmbad
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Entscheidung der Stadt Bad Orb, auf die umstrittene Einlasskontrolle für Dauerkartenbesitzer des Freibads per Fingerabdruck zu verzichten. Der hessische Datenschutzbeauftragte hatte dieses Verfahren als „unzulässig“ bezeichnet.
„Es ist erfreulich, dass die Stadt Bad Orb den Einwänden des Datenschutzbeauftragten nun folgt“, so die datenschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin. Vor dem Hintergrund, dass die Bürgerinnen und Bürger immer wieder zu einem sparsamen Umgang mit ihren persönlichen Daten aufgefordert werden, ist dies eine gute Entscheidung. Gerade biometrische Daten sind besonders sensibel und gerade hier muss auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Die Stadt hatte in der Zwischenzeit ein anderes Verfahren vorgestellt, das die datenschutzrechtlichen Bedenken ausräumen sollte. Zwar hatte der Datenschutzbeauftragte diese „Einführung des Fingerprintsystems im Wege der Einwilligung nicht ausnahmslos unzulässig“ angesehen, seine Beanstandung aber weiterhin aufrechterhalten, da er im konkreten Fall die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sah. Dies geht aus einem Schreiben des Innenministeriums an die Abgeordnete hervor. Enslin hatte die Kommunalaufsicht im Innenministerium in dieser Sache angeschrieben. Nun verzichtet die Stadt Bad Orb völlig darauf.
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