Bei schönem Wetter wird überall in Deutschland leidenschaftlich gerne gegrillt – und zwar längst nicht nur im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Vielfach geschieht dies auch in öffentlichen Parks und Grünanlagen, an Seen und Flussufern oder an ausgewiesenen Grillplätzen und -hütten. Doch wer das Feuer entfacht, trägt dafür auch die Verantwortung. Vor diesem Hintergrund geben die Experten von www.grillmeister.tips wichtige Hinweise.
Wer mit seiner Clique hinaus ins Freie zieht – Würstchen, Holzkohle und Sixpack unterm Arm – sollte es nicht gleich übertreiben. An vielen öffentlichen Plätzen darf überhaupt nicht gegrillt werden. Andere Städte und Gemeinden sind da großzügiger und gestatten dies mit gewissen Auflagen. So sind oft Mindestabstände zu Bäumen oder Abstände zwischen Glutbett und Grasnarbe vorgeschrieben. Wer hingegen angesengte Rasenflächen, Glasscherben und Müll hinterlässt, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Offenes Feuer ist grundsätzlich verboten. Am besten ist es, sich bei der städtischen Behörde danach zu erkundigen, was geht – und was nicht.
So steht einem gemütlichen Grillabend mit Freunden nichts im Wege
Und so steht einem unvergesslichen Abend, gemeinsam mit Freunden unter freiem Himmel, nichts mehr im Wege: Den Grill sicher aufstellen. Holzkohle oder Grillbriketts drauf, Anzündwürfel dazu und warten, bis sich auf der Kohle eine Ascheschicht gebildet hat. Dann kommen Koteletts, Steaks und Würstchen auf den Rost – und wenig später kann auch schon herzhaft zugebissen werden. Hinterher dann aber bitte auch die Glut löschen, Reste und Abfälle einpacken und alles mitnehmen.
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