Gewitter- und Unwetterschäden

Versicherung gegen Überschwemmung haben nur 47 Prozent

Düsseldorf, 27.07.2021 – Als apokalyptisch kann man die Unwetterschäden des Starkregens und der Überschwemmungen durch das Tief „Bernd“, bezeichnen, das am 14. Juli mindestens 179 Menschenleben gekostet hat. Viele verloren ihr gesamtes Hab und Gut und besitzen nur das, was sie gerade am Leib tragen.

„In solcher Notsituation tritt der Wert eines angemessenen Versicherungsschutzes noch deutlicher hervor“, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn wer vorher eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, kann mit einem Schadensersatz rechnen.“

Diese Versicherung zahlt bei Schäden, die durch elementare Naturgefahren verursacht wurden, also auch durch Starkregen und Überschwemmungen. Sie deckt aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch andere Schäden, wie etwa Erdrutsche, Lawinen, Erdsenkung und Erdbeben.

Eine Elementarschaden- bzw. Naturgefahrenversicherung kann an eine bereits bestehende Wohngebäude- und / oder Hausratversicherung als ein weiterer Baustein zusätzlich abgeschlossen werden. Gegenwärtig haben in Nordrhein-Westfalen 47 Prozent der Immobilieneigentümer diesen Versicherungsschutz.

Versicherungen für Betriebe

Auch Firmen können ihre Betriebsunterbrechungsversicherung mit einem Schutz gegen Elementarschäden komplettieren. Sollte es dann zu einem Schadensfall durch einen Starkregen wie neulich kommen, kann die Betriebsunterbrechungsversicherung das Unternehmen optimalerweise finanziell so stellen, als hätte diese erzwungene Unterbrechung niemals stattgefunden. Die Versicherungsleistung wird in der Regel ab dem ersten Tag des Ausfalls bzw. nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit bis zur Wiederaufnahme der ordnungsgemäßen betrieblichen Tätigkeit erbracht.

Versicherungen für Gewässerschäden

Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn Starkregen und Hochwasser den Keller überfluten und die Tanks aus ihrer Verankerung lösen. Das Heizöl kann sich dann mit dem Brackwasser mischen. „Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, betont Klaus-Dieter Spauszus. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken.“

Autoschäden

Die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig über ein überflutetes Straßenstück fuhr und dann stecken blieb, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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