Gewerbebund klärt auf: Abmahnung wegen Google Fonts

Der Gewerbebund Deutschland GBD e. V. bietet Lösungen, wie Google Fonts rechtssicher in einen Webauftritt eingebunden werden.

Essen, 30. Mai 2022 Ein gutes Netzwerk ist Gold wert. Das gilt besonders in der Not, zum Beispiel bei einer Abmahnung wegen rechtswidrigem Einsatz von Google Fonts. Darum klärt der Gewerbebund Deutschland GBD e. V. seine Mitglieder auf und unterstützt sie, sollten sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten haben oder wenn eine solche Abmahnung droht.

„Der Gewerbebund Deutschland GBD e. V. ist ein Netzwerk mit Herz und Erfahrungen“, so Arne Niesen, Vorstandsmitglied des Gewerbebundes, „Wir stehen ein für die Belange von Unternehmerinnen, Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen.“

Kooperationspartner des eingetragenen Vereins sind bekannte Unternehmen wie McFit, Europcar, Vodafone, Lexoffice, Trustpilot, AvD und Hilton. Diese Unternehmen bieten den Mitgliedern Rabatte bis zu 35 %.

Warum kann es durch Google Fonts zu einer Abmahnung kommen?

„Die Abmahnung droht nur für den rechtswidrigen Einsatz der Google Fonts. Google Fonts sind Schriftarten, die Google zur Verfügung stellt“, erklärt Vorstandsmitglied Arne Nielsen. „Werden diese Schriftarten nicht lokal auf dem eigenen Server gespeichert, dann lädt sie ein Google-Server außerhalb der EU. Dabei werden IP-Adressen der Webseitenbesucher an diese außereuropäischen Google-Standorte übermittelt.“

Nach geltender Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind IP-Adressen personenbezogene Daten. Es ist jedoch verboten, personenbezogene Daten wie IP-Adressen an Standorte außerhalb der EU zu übermitteln. Die Folge kann eine kostenintensive Abmahnung sein. Das Landgericht München hat diesen Sachverhalt erst kürzlich im Urteil Az. 3 O 17493/20 bestätigt.

Auszug LG München Aktenzeichen 3 0 17493/20 vom 20.01.2022:

„Die automatische Weitergabe der IP-Adresse durch die Beklagte an Google, war ein, nach dem Datenschutzrecht unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, da der Kläger unstreitig in diesem Eingriff nicht gemäß § 13 Abs. 2 TMG a.F., Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eingewilligt hat.“

Im Urteil des LG München droht dem Webseitenbetreiber nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beziehungsweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, sofern die IP-Adresse des Klägers bei einem Webseitenbesuch weiter an Google übermittelt wird. Zudem wurde der Webseitenbetreiber zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 3.000 Euro und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wie kann man Google Fonts rechtskonform nutzen?

Wer Google Fonts rechtskonform nutzen will, muss die Schriften herunterladen und sie lokal einbinden. Wer das nicht macht, verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung und kann abgemahnt werden.

Verschiedene Lösungen bei einer drohenden oder einer erhaltenen Abmahnung wegen Google Fonts präsentiert der Gewerbebund in seinem Mitglieder-Portal. Auch Personen, die am kostenlosen Probemonat teilnehmen, haben hierauf Zugriff. Zum kostenlosen Probemonat können Unternehmerinnen, Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige sich hier anmelden: https://gewerbebund.info/mitglieder-login/

Der Gewerbebund Deutschland GBD e. V. ist ein Netzwerk für Unternehmerinnen, Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige. Kooperationspartner, angeschlossene Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen die Mitglieder unter anderem in Rechtsfragen, bei Steuerfragen, beim Marketing und bei der IT-Sicherheit. Über 25 attraktive Leistungen, umfangreiches Fachwissen und Erfahrungen zahlreicher Experten im Gewerbebund stehen auch schon im kostenlosen Probemonat zur Verfügung.

Kontakt
Gewerbebund Deutschland GBD e. V.
Wolfgang Höller
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