Die Zahnzusatzversicherung ist sei Jahren auf dem Vormarsch. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet sie umfangreiche Leistungen im Bereich Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, denn die Krankenkassen leisten selbst für die Regelversorgung nur noch, je nach Bonus, maximal für 65 Prozent der Zahnarztrechnung.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier. http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss sich bei fast jeder Gesellschaft mit den Fragen zum Gesundheitszustand befassen und diese auch wahrheitsgemäß beantworten. Denn kommt es zu einer umfangreichen Zahnersatzmaßnahme, ist eine Anfrage beim Zahnarzt unausweichlich.
Bei fast jeder Zahnzusatzversicherung ist die Frage nach dem letzten Zahnarztbesuch nicht vorgesehen. Wer also seit zwei, drei oder mehr Jahren keinen Zahnarzt mehr aufgesucht hat, braucht sich grundsätzlich keine Sorgen machen. Denn die Frage nach einer geplanten oder angeratenen Behandlung kann man getrost mit „nein“ beantworten, wenn man keine Probleme mit den Zähnen hat. Lediglich die Schweizer CSS verlangt bei Patienten, bei denen der letzte Zahnarztbesuch mehr als zwölf Monate in der Vergangenheit liegt, einen zahnärztlichen Befundbericht.
Die Frage nach der Anzahl der fehlenden Zähne lässt sich relativ einfach beantworten. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass bereits fehlende Weisheitszähne nicht bei dieser Angabe berücksichtigt werden müssen, ebenso wenig Lückenschlüsse oder fehlende Milchzähne. Allerdings muss man bei fehlenden Zähnen sorgfältig abwägen, welche Zahnzusatzversicherung geeignet ist.
Es gibt im Wesentlichen drei verschiedene Modelle, wie fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung betrachtet werden. Einerseits verlangen die Versicherer für jeden fehlenden Zahn einen Beitragszuschlag – dafür besteht aber nach Ablauf der Wartezeit und innerhalb der bedingungsgemäßen Leistungsstaffelung Versicherungsschutz. Ohne Zuschlag kommen Gesellschaften aus, die eine geänderte Leistungsstaffelung vereinbaren. Abweichend vom Patienten mit vollständigem Gebiss ist die Erstattung in den Anfangsjahren niedriger gestaffelt. Wenn Gesellschaften fehlende Zähne vom Versicherungsschutz gänzlich ausschließen, fällt auch kein Zusatzbeitrag oder eine Leistungsstaffelung an. Zu beachten ist: Bei mehr als drei fehlenden Zähnen ist bei fast allen Gesellschaften kein Versicherungsschutz mehr möglich.
Lediglich die CSS weicht mit der Anzahl der Gesundheitsfragen erheblich von den Mitbewerbern ab. Hier wird auch nach herausnehmbaren Prothesen gefragt, ebenso nach Zahnersatz, der schon älter als zehn Jahre ist.
Wer als Patient auf Nummer sicher gehen möchte, fragt vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei seinem Zahnarzt nach. Denn auch die unwissentlich falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen kann dazu führen, dass für einzelne Bereiche der Versicherungsschutz im Nachhinein versagt wird.
Bildquelle: Michael Horn,
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