RAL Gütezeichen Metallfassadensanierung weist Experten aus
St. Augustin, 23. Januar 2014 – Ungepflegte oder gar beschädigte Metallfassaden kommen Immobilienbesitzer teuer zu stehen. Im schlimmsten Fall kostet die Sanierung genauso viel wie die neue Fassade. Hinzu kommt, dass ungepflegte Fassaden bei Gewerbeimmobilien die Miete drücken, da sie die Attraktivität des Standorts mindern. Kostenbewusste Immobilienbesitzer oder Gebäudemanager lassen ihre hochwertige Fassade aus diesem Grund nur von ausgewiesenen Fachbetrieben erneuern. Die Güte- und Prüfbestimmungen, die für die Verleihung des Gütezeichens erfüllt werden müssen, wurden noch einmal verschärft.
Falsch verstandene Sparsamkeit ist bei der Sanierung von Metallfassaden gefährlich. Ungeeignete Pflegemittel können das Material und die Oberflächen angreifen. Unsachgemäße Arbeiten von nicht ausreichend qualifiziertem Personal verursachen häufig ebenfalls gravierende Schäden wie nicht behebbare Kratzspuren. Betriebe, die für ihre Leistungen das RAL Gütezeichen nutzen, verpflichten sich, bei der Fassadensanierung qualifiziertes und regelmäßig geschultes Personal einzusetzen. Vor allem binden sie vor Beginn der Arbeiten Sachverständige ein, die bereits bei der Bestandsaufnahme Oberflächenschäden, Undichtigkeiten, statische Probleme oder unzureichende Wärme- und Schallschutzmaßnahmen feststellen. Zudem erhalten Auftraggeber ein umfassendes Sanierungskonzept mit detaillierten Angaben beispielsweise über die Sanierungsleistung, ihren Umfang, mögliche Alternativen und die Kosten.
Jährliche neutrale Überwachung
Die überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen beziehen sich auf Fassaden, die überwiegend aus Metall und Glas bestehen und mit anderen Werkstoffen kombiniert sein können. Sie schließen neben der Ermittlung des Zustands die Verbesserung und Erhaltung ihres Aussehens, die Sanierung der Oberflächen, den Aus- und Einbau von Fenster- und Fassadenteilen sowie Verbesserungen der bauphysikalischen Eigenschaften ein. Die Gütezeichenbenutzer verpflichten sich, die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen mindestens einmal im Jahr von neutraler Seite überwachen zu lassen.
Informationen zur RAL Gütesicherung
Für die Anerkennung und Vergabe von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz. Zurzeit gibt es über 130 Gütegemeinschaften mit 160 RAL Gütezeichen.
Kontakt:
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Doris Grundmeyer
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
02241 / 16 05 21
RAL-Institut@RAL.de
http://www.ral-guetezeichen.de