Gaza-Flottille erneut auf ideologischer Irrfahrt

Berlin (pressrelations) –

Gaza-Flottille erneut auf ideologischer Irrfahrt

Aktivisten gefährden die Friedensbemühungen

Aktivisten aus verschiedenen Ländern haben eine zweite so genannte „Gaza-Flottille“ organisiert. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Philipp Mißfelder:

„Bei dieser Aktion geht es nicht um humanitäre Hilfe, sondern um eine Konfrontation mit Israel. Offene Provokation ist Teil der asymmetrischen Kriegsführung gegen Israel. Damit trägt die Flottille nicht zum Friedensprozess bei, sondern behindert ihn. Die Aktivisten sollten sich von Vernunft leiten lassen, statt erneut auf ideologische Irrfahrt zu gehen.
Die Aktivisten gefährden die Bemühungen um Frieden, die das Nahost-Quartett und Deutschland – auch in seiner Rolle als Mitglied des VN-Sicherheitsrates voranbringen – wollen.

Ich begrüße, dass die griechischen Behörden konsequent eingegriffen haben, als einige Aktivisten ohne die erforderliche Genehmigung auslaufen wollten.

Einen dauerhaften Frieden und Sicherheit im Nahen Osten kann es nur durch einen umfassenden politischen Prozess geben. Alle Parteien des Nahost-Friedensprozesses müssen sich darum bemühen, dass die Verhandlungen wieder in Gang kommen. Das Ziel ist und bleibt eine Zwei-Staaten-Lösung.

Für uns gelten die Worte der Bundeskanzlerin aus der Knesset-Rede vom März 2008: „Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar.“

Hintergrund:
Am 31. Mai 2010 stoppte die israelische Marine eine von Aktivisten aus verschiedenen Ländern organisierte erste Gaza-Flottille. Dabei kam es zu Toten und Verletzten.

Das Flottillen-Schiff „Audacity of Hope“ war am Freitag, 1. Juli 2011 ohne Genehmigung aus dem Hafen von Keratsini nahe Piräus ausgelaufen. Daraufhin wurde es von der griechischen Küstenwache festgesetzt und mit einem Auslaufverbot belegt.

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