19.09.2016 – Neue Hoffnung für die Anleger der Future Business KGaA: Der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist ein wichtiger Zwischenerfolg gelungen. In einem Schadensersatzprozess gegen den Wirtschaftsprüfer soll jetzt ein Sachverständiger dessen Fehlverhalten bestätigen.
Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG
Die Future Business KGaA (FuBus) und die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut galten einmal als sächsische Vorzeigeunternehmen. Zahlreiche Anleger investierten deshalb nicht nur in Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der Future Business KGaA, sondern erwarben auch Kapitalanlagen der PROSAVUS AG und der ecoConsort AG.
Insolvenzverfahren und Strafprozess
Seit 2013/2014 befinden sich die Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG aber in der Insolvenz. Wie diese Insolvenzverfahren ausgehen werden, ist offen. Die Insolvenzverwalter Dr. Kübler und Scheffler halten sich mit Angaben hinsichtlich der Insolvenzquoten und der Dauer der Verfahren eher bedeckt. Das liegt u.a. auch daran, dass strafrechtliche Aspekte zu beachten sind. Da die Staatsanwaltschaft Dresden den Unternehmensverantwortlichen der FuBus-Gruppe Kapitalanlagebetrug durch betrügerisches Schneeballsystem vorwirft, müssen sich diese seit einiger Zeit vor dem Landgericht Dresden in einem Strafprozess verantworten.
Schadensersatzprozess gegen den Wirtschaftsprüfer
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt auch gegen den Wirtschaftsprüfer der Future Business KGaA. Da die Kanzlei Dr. Steinhübel der Auffassung ist, dass der FuBus-Wirtschaftsprüfer den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat sie Klagen bei Gericht eingereicht. In einem „Musterprozess“ ist der Kanzlei jetzt der Durchbruch gelungen: Ein Sachverständiger der Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, soll ein Gutachten erstellen, um das Fehlverhalten des FuBus-Wirtschaftsprüfers zu beweisen.
Konsequenzen des Beweisbeschlusses
Dieses Gutachten dürfte weitreichende Folgen haben. Denn der Sachverständige war auch schon in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen involviert. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel: „Wenn das Fehlverhalten des Wirtschaftsprüfers in unserem „Musterprozess“ gutachterlich nachgewiesen ist, können auch andere FuBus-Anleger Schadensersatz verlangen. Wegen der Frist von 3 Jahren drohen diese Schadensersatzansprüche Ende des Jahres 2016 zu verjähren. Anleger der Future Business KGaA sollten daher frühzeitig die Kanzlei Dr. Steinhübel beauftragen, um verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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