Für Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer wird es eng
Strafverfahren wegen versuchten Betrugs startet am 18. August ? Staatsanwälte wollen umfangreiche Indizien präsentieren
Der Streit zwischen dem in der vergangenen Woche verstorbenen Medienmogul Leo Kirch und dem früheren Chef der Deutschen Bank, Rolf-E. Breuer (73), geht auch nach dem Tod Kirchs in die nächste Runde. Am 18. August beginnt vor dem Landgericht München I der Strafprozess gegen Breuer wegen versuchten Prozessbetrugs. Um nachzuweisen, dass Breuer vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat, will die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren eine ganze Reihe von Indizien und Zeugenaussagen präsentieren. Das berichtet manager magazin in seiner neuesten Ausgabe (Erscheinungstermin: 22. Juli).
Hintergrund des Verfahrens ist der seit 2002 andauernde Streit zwischen Kirch und der Deutschen Bank. Der frühere Medienunternehmer hatte der Bank und ihrem Ex-Chef Breuer vorgeworfen, mit einem Interview im Februar 2002 die Pleite seines Filmkonzerns ausgelöst zu haben. In dem nun anstehenden Prozess geht es um eine Aussage Breuers vor dem Oberlandesgericht München am 5. November 2003. Damals hatte der Banker angegeben, „keinerlei spezifische Kenntnisse“ zum Kirch-Engagement des Geldhauses gehabt zu haben.
Die Staatsanwälte wollen dem Ex-Vorstandschef hingegen nachweisen, dass er bei diversen Gelegenheiten intensive Einblicke in Bankinterna zum Thema Kirch hatte. So habe Breuer etwa Ende 2001 an einer Sitzung des Kreditausschusses der Bank teilgenommen, auf der der Risikomanager (und heutige Deutsche-Bank-Vorstand) Hugo Bänziger (55) die Teilnehmer eindringlich vor dem Risiko aus dem Kirch-Engagement warnte. Außerdem verweisen die Staatsanwälte auf ein Schreiben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen vom September 2001, in dem die Kontrolleure vom Vorstand der Deutschen Bank detaillierte Auskünfte über die Kreditbeziehungen zu Kirch verlangen. Eine Kopie des Briefs wurde von Breuer gegengezeichnet und mit einem Vermerk zur Weiterleitung an Kollegen versehen.
Breuers Verteidiger, der Düsseldorfer Strafrechtler Sven Thomas (63), hält die Vorwürfe für substanzlos. Breuer habe natürlich als Vorstandssprecher gewisse Kenntnisse über Kirch gehabt, dies sei den Richtern auch klar gewesen. Breuers Aussage vor Gericht habe lediglich klarstellen sollen, dass er keine darüber hinausgehenden Informationen erlangt habe. Zudem sei sein Kenntnisstand nicht mehr aktuell und daher ohne Relevanz für das fragliche Interview gewesen.
Autor: Ulric Papendick
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Hamburg, 20. Juli 2011
manager magazin
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