„Für die Ärzteschaft muss Gewissensfreiheit gelten!“

DGHS-Präsidentin Baezner nennt liberale Haltung in der Schweiz als Vorbild

Die Bundesärztekammer (BÄK) ist auf dem besten Weg, im medizin-ethischen Paternalismus zu verharren. Die leicht liberalisierten Formulierungen vom Februar, wonach der assistierte Suizid lediglich „keine ärztliche Aufgabe“ sei, verhießen einen Hoffnungsschimmer auf ein am Selbstbestimmungsrecht des Patienten orientiertes, partnerschaftliches Selbstverständnis des Arztberufs. Dies hatte auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit einem am 2. Mai veröffentlichten Offenen Brief an die Delegierten des 114. Ärztetags (31. Mai bis 3. Juni 2011 in Kiel) unterstützt. Doch nun droht der totale Rückschritt: Den Delegierten des 114. Ärztetages soll von BÄK-Vizepräsident Dr. Frank-Ulrich Montgomery eine deutlich schärfere, angeblich „eindeutige“ Formulierung zur Abstimmung vorgelegt werden, die lautet: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

„Ein solches antiquiertes Selbstverständnis des Arztberufs über die obligatorische Kammer-Zugehörigkeit den Ärztinnen und Ärzten aufzuzwingen, richtet sich gleichermaßen gegen die Interessen von Patienten UND Ärzten“, so DGHS-Präsidentin Elke Baezner. „Die Bundesärztekammer steht nicht über dem Gesetz. Es ist höchst bedenklich, damit indirekt Ärztinnen und Ärzten mit dem Damoklesschwert einer theoretisch möglichen Verurteilung bzw. dem Entzug der Niederlassungsbewilligung zu drohen. Die Bundesärztekammer hat die Bodenhaftung verloren. Standesrecht bricht nicht Bundesrecht!“ Baezner verweist zudem auf die Volksabstimmung im Schweizer Kanton Zürich vom 15. Mai 2011. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 85 Prozent hat die Bevölkerung zwei Volksinitiativen abgelehnt, die das Freiheitsrecht des Bürgers am Lebensende radikal beschränken wollten. Baezner: „Dieses klare Votum für Eigenverantwortung und Respekt vor dem Sterbewilligen sollte auch der Standesorganisation in Deutschland zu denken geben. Die Menschen wollen ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt wissen.“

Längst hat sich nicht nur in der deutschen Bevölkerung, sondern auch in der deutschen Ärzteschaft die Einsicht breit gemacht, dass allein mit den Mitteln der Palliativmedizin nicht jedem Sterbenden optimal beigestanden werden kann. Baezner: „Wenn körperlich schwerstkranke Menschen den freiverantworteten Suizid wünschen, müssen sie auf den Arzt ihres Vertrauens bauen können.“ Nach einer von der Ärztekammer in Auftrag gegebenen Allensbach-Umfrage aus dem Sommer 2010 waren es immerhin über 30 Prozent der Ärzte in Deutschland, die eine Regelung für einen ärztlich assistierten Suizid unterstützen.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

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