Formale Ansprüche an die Abrechnung der Mietnebenkosten

Welche formalen Erfordernisse gelten für die Nebenkostenabrechnung und die
Betriebskostenabrechnung bei Mietwohnungen?
Formale Ansprüche an die Abrechnung der Mietnebenkosten

Die Abrechnung der Nebenkosten ist eine nicht immer leicht nachvollziehbare Angelegenheit:
Gesamtkosten werden ermittelt, auf den einzelnen Quadratmeter berechnet, mit der Wohnfläche multipliziert, Verbrauchseinheiten erfasst, nach Wohnungsverbrauch aufgeteilt. Dies sind nur zwei Beispiele für die verschiedenen Kostenverteilungsmöglichkeiten. Eine Nebenkostenabrechnung muss so gestaltet sein, dass auch nicht kaufmännisch oder juristisch vorgebildeter Mieter sie verstehen kann.

Deshalb werden an die Betriebskostenabrechnung einige formale Anforderungen gestellt.
Ein Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung über die Betriebskostenvorauszahlung hinaus entstandener Betriebskosten ist immer erst dann fällig, wenn der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt hat.
Neben der korrekten Anschrift des Mieters, Benennung der Wohnung, Bezeichnung der Abrechnungseinheit, Angabe des Abrechnungszeitraumes, Angabe der einzelnen Betriebskostenarten, die umgelegt werden, muss die Abrechnung der Mietnebenkosten eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Danach sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen:
– eine Zusammenstellung der Gesamtkosten,
– die Angabe und Erläuterung der zugrunde liegenden Verteilerschlüssel,
– die Berechnung des Anteils des Mieters und
– der Abzug der tatsächlich auch geleisteten Vorauszahlungen des Mieters.

„Enthält die Nebenkostenabrechnung die vier vorstehend genannten Mindestanforderungen, braucht der Vermieter den Einwand mangelnder Fälligkeit nicht zu befürchten.“, so Thomas Trepnau, Autor des Vermieter-Ratgebers „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“

In seinem Buch, das erst vor wenigen Monaten in der 2. Auflage erschien liefert er jede Menge Tipps für Vermieter, wie Nebenkostenabrechnungen zügig und rechtssicher von jedem Vermieter selbst angefertigt werden können.

In seiner klaren Sprache führt der Autor und Trainer den Leser zielsicher vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Erstellung der korrekten Nebenkostenabrechnung.
Nachvollziehbare Berechnungsbeispiele erleichtern die Abwicklung. Die entsprechenden Musterbriefe sind enthalten und stehen jedem Leser und Seminarteilnehmer zur sofortigen Anwendung zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Das Buch ist als Downloadversion oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages.

Außerdem von Thomas Trepnau erschienen:

– Mehr Moneten mit Mieterhöhung,
– Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung,
– Vermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Immobilien – Kauf ein Haus und mach mehr daraus,
– Immobilienbewertung, Wertermittlung von Häusern und Grundstücken – was sind Hütte und Scholle wert?

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net

Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien – Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.

Thomas Trepnau
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93010 Regensburg
info@trepnau.net
0157 72085852
http://www.trepnau.net