Forderungen des ARCD bei der Hauptversammlung zur Einführung von eCall

Bad Windsheim (pressrelations) –

Forderungen des ARCD bei der Hauptversammlung zur Einführung von eCall

Der ARCD begrüßt den Start des automatisierten Notrufsystems 2015

Notruf und kommerzielle Dienstleistungen müssen getrennt bleiben

Der Nutzer muss entscheiden können, wer die Daten erhält

Im Rahmen seiner 24. Hauptversammlung in Bad Windsheim hat der ARCD die Einführung von eCall begrüßt. Er warnte jedoch auch vor Missbrauch und Risiken des automatisierten Notrufsystems und forderte, dass der Notruf in öffentlicher Hand bleiben muss.

„Keine Frage, wir begrüßen diese Technologie ausdrücklich!“, betonte ARCD-Präsident Wolfgang Dollinger in seiner Eröffnungsrede der Hauptversammlung und meinte damit das automatisierte Notrufsystem eCall, das ab 2015 in alle Neufahrzeuge in Europa eingebaut werden soll. Die Vorteile liegen auf der Hand: Dank automatischer Meldung bei einem Unfall (sobald die Sensoren im Fahrzeug das Auslösen der Airbags registrieren) und genauer Ortung können die Rettungsdienste schneller als bisher am Unfallort eintreffen und helfen. Schätzungen zufolge lassen sich so die Reaktionszeiten der Einsatzkräfte in städtischen Gebieten um 40 und in ländlichen Regionen um 50 Prozent verkürzen – viel Zeit, in der zahlreiche Menschenleben auf Europas Straßen gerettet werden können. Auch Bernd Opolka, Präsident des Verbundes europäischer Automobilclubs EAC, bei dem der ARCD Gründungsmitglied ist, beurteilte das Vorhaben als „sehr gut und begrüßenswert“. Dollinger stellte außerdem unmissverständlich klar: „Notrufsysteme sind hoheitliche Aufgaben und gehören grundsätzlich nur in öffentliche Hand! Deshalb fordern wir, den funktionalen Kern von eCall zu schützen. Notruf und kommerzielle Dienstleistungen müssen strikt getrennt bleiben.“ Daraus leiten sich fünf Forderungen des ARCD und des EAC ab, die bei der Einführung von eCall zu berücksichtigen sind:

1. Notruf muss Aufgabe des Staates bleiben und über die Nummer 112 abgewickelt werden. Für die Bereitstellung und Abwicklung von eCall muss ausschließlich die öffentliche Hand zuständig bleiben, und die Verant wortung darf nicht auf private Dienstleister abgeschoben werden. Eine klare, rechtlich verbindliche Festlegung ist dafür erforderlich.

2. Notrufsystem und kommerzielle Dienstleistungen müssen getrennt werden. Dennoch soll es gestattet sein, zusätzliche Anwendungen in einem freien und fairen Wettbewerb anzubieten, zum Beispiel für Belange der Verkehrssicherheit oder individuelle Mobilitätsbedürfnisse.

3. Auch bei der Frage, wem die für eCall benötigten und gesammelten Daten gehören, sind sich der ARCD und der EAC einig: ausschließlich dem Nutzer, dem es freigestellt werden muss, wem er die Daten zur Verfügung stellt und wie sie weiter verwendet werden dürfen.

4. Bis zur Einführung des automatischen Notrufsystems 2015 muss die reibungslose Einfügung in die europäischen Notrufzentralen gewährleistet und das Personal entsprechend geschult sein.

5. Vor dem Start von eCall muss es eine klare rechtliche Regulierung zu diesen Punkten geben. Nur wenn diese Forderungen berücksichtigt werden, ist aus Sicht des ARCD eine sinnvolle Einführung von eCall gegeben und die Wahrung der Interessen von Autofahrern – unabhängig von der gefahrenen Pkw-Marke – gewährleistet.

Über den ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 112.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift „Auto
Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

ARCD – Auto- und Reiseclub Deutschland
Oberntiefer Str. 20
91438 Bad Windsheim

Telefon: +49/9841/409-182
Telefax: +49/9841/409-190

Mail: schoeniger@arcd.de

http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=548850&aktion=jour_pm