Flexible Sterbegeldversicherung: Viele Anbieter mit unterschiedlichen Leistungen

Wer in Deutschland nicht anonym bestattet werden will, muss tief in die Tasche greifen – bzw. die Angehörigen. Man kann zu Lebzeiten mit einer Sterbegeldversicherung eine gute Bestattungsvorsorge einrichten.
Flexible Sterbegeldversicherung: Viele Anbieter mit unterschiedlichen Leistungen

Die Sterbegeldversicherung bleibt die beste Alternative, wenn es darum geht, die Kosten für eine Bestattung abzusichern. Immer mehr Gesellschaften erkennen den Bedarf der Bestattungsvorsorge – das Angebot der Sterbegeldversicherung ist sehr umfangreich. Vorteil vor den Verbraucher: Bei so vielen Anbietern findet sich aus individueller Betrachtung immer ein passender Tarif.

Im Wesentlichen unterscheiden sich die Anbieter der Sterbegeldversicherung in vier Punkten: die Höhe der möglichen Versicherungssumme, die Wartezeit bis zur Leistungserbringung, mit oder ohne Gesundheitsprüfung und Absicherung bei Unfalltod

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Die Versicherungssumme kann natürlich individuell bestimmt werden. Grundsätzlich bieten aber nicht alle Gesellschaften schon ab 2.500 Euro eine Sterbegeldversicherung an, da sich nach deren Aussagen der Aufwand nicht rechnet. Die Angebotspalette ist hier entsprechend niedrig. Ab einer Versicherungssumme von 5.000 Euro bis 10.000 Euro bieten die meisten Gesellschaften Versicherungsschutz, darüber hinaus, z. B. bis 30.000 Euro finden sich nur noch einzelne Anbieter zur Abdeckung der gewünschten Summen.

Im Regelfall beträgt die Wartezeit drei Jahre. Ein kleiner Teil der Versicherungen bietet aber, je nach Eintrittsalter, auch schon nach sechs Monaten oder einem Jahr die volle Leistung an. Wieder andere Gesellschaften staffeln die Leistung in den ersten drei Jahren. Sterbegeldversicherungen, die ohne Wartezeit auszahlen, sind noch die Ausnahme. Auch hier ist also eine Vielzahl von Varianten gegeben.

Die Gesundheitsprüfung wird von den meisten Versicherungen nicht gefordert. Entscheidet man sich aber für eine Gesellschaft mit Gesundheitsprüfung, sollte man genau danach schauen, wie diese formuliert ist. In machen Fällen muss einer Entbindung von der Schweigepflicht der Ärzte auch über den Tod hinaus zugestimmt werden. Letztendlich ist aber für die Sterbegeldversicherung von Relevanz, ob der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung nicht an einer lebensbedrohenden Krankheit leidet.

Eine Absicherung für den Unfalltodesschutz ist vielfach für nur geringe Mehrkosten möglich. Je nach Sterbegeldversicherung gibt es 50 oder bis zu 200 Prozent zusätzlich an Leistung, wenn es zum Unfalltod kommt. Da ein Unfall z. B. je nach Art und Lage eine aufwendige Bergung nach sich ziehen kann, sollte man dieses in seine Überlegungen einbeziehen.

Bildquelle: Katrin Weyermann-Bötschi, www.pixelio.de
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