Falschberatung: Immer wieder erleiden Investoren durch eine falsche oder unzureichende Beratung große Verluste. Beratungsverschilden nehmen zu.
(rgz- 122) Eine Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ergeben, dass in 176 von 200 untersuchten Fällen im Zuge von Finanzberatungsgesprächen Falschberatung vorlag. In der Folge wurden nicht korrekte Verträge abgeschlossen, die die Bedürfnisse der Anleger nicht deckten.
Auch die Stiftung Warentest hat unter 21 Banken keine einzige gefunden, die ein „sehr gut“ oder „gut“ erhalten hat. Dagegen wurden sechs Institute mit „mangelhaft“ bewertet. Der Schaden, der durch solche Falschberatungen entsteht, beläuft sich im Jahr auf 49 bis 98 Milliarden Euro, das sind ein bis zwei Prozent des Geldvermögens aller Haushalte in Deutschland.
Wegen Falschberatung: Gesetze wurden verschärft
„Es sind trotz einer Verschärfung der Anlegerschutzgesetze noch immer erhebliche qualitative Mängel in der Finanzberatung festzustellen“, weiß Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Durch die Finanzkrise im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber auf das Thema Falschberatung reagiert. So sind Beratungsprotokollanfertigungen Pflicht und auch die Produktinformationen, die sogenannten Beipackzettel, müssen dem Kunden mitgegeben werden. „Leider reicht das nicht“, so Jan-Henning Ahrens weiter, „denn bei den Maßnahmen gibt es keine einheitlichen Vorgaben, zudem noch diverse Ausnahmen. Beides greift in die Bereiche, die am undurchsichtigsten sind.“
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) befürchtet sogar, dass die Finanzinstitute die geforderten Informationen nur noch für wenige Wertpapiere ausarbeiten würden. Komplexere Anlageformen wie Zertifikate, Aktien oder Fonds würden somit ganz aus der Beratung verschwinden.
Möglichkeiten für den Verbraucherschutz
Professor Dominik Georgi von der Frankfurt School of Finance fordert indes eine „Transparenz-Zertifizierung“. Dabei solle die Bewertung und Zertifizierung eine neutrale Institution vornehmen, beispielsweise die Stiftung Warentest.
Noch weiter gehen die Experten der KWAG: „Man müsse nur die Beweislast in Schadenersatzprozessen umdrehen und den Banken aufbürden, den Rest regelt der Markt“, sagt der Fachanwalt Jens-Peter Gieschen. Bisher liegt die Beweislast noch immer beim Verbraucher, wenn dieser der Bank ein Beratungsverschulden vorwirft.
Die KWAG unterstützt Verbraucher in ihrem Vorhaben, Falschberatung gegenüber Banken aufzudecken. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertritt die Kanzlei natürlich auch vor Gericht. Weitere Informationen gibt es unter 0421-520948-0 und http://www.kwag-recht.de
Mehr Informationen zum Thema „Falschberatung“ auf den Seiten der RatGeberZentrale im Internet http://www.ratgeberzentrale.de/steuern-und-finanzen/falschberatung.html
Foto: djd/KW AG
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