Ferienjob: Wann es brutto für netto gibt
Laatzen, den 19. Juli 2011
Ferienzeit ist Arbeitszeit ? für viele Schüler und Studierende gilt diese Losung. Mit kleineren Jobs bessern sie in den Sommerferien ihr Taschengeld auf. Wer nur kurzfristig arbeitet oder nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss dafür keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und hat brutto gleich netto in der Tasche. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen.
Die meisten Ferienjobber vereinbaren mit ihren Arbeitgebern eine kurzfristige Beschäftigung, dann gilt der Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage. Wird diese Zeit auch bei mehreren Beschäftigungen innerhalb eines Jahres nicht überschritten, spielen Gehalt und Arbeitsstunden keine Rolle und der Job bleibt sozialversicherungsfrei.
Anders geregelt sind Dauerbeschäftigungen. Hierbei kann ein Schüler oder Studierender bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne selbst Sozialbeiträge zu zahlen. Nur der Arbeitgeber zahlt für ihn Pauschalabgaben, unter anderem 15 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung. Wer jetzt schon zusätzlich fürs Alter vorsorgen möchte, kann die Differenz aus dem Arbeitgeberanteil und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung von 19,9 Prozent aus eigener Tasche draufzahlen. Bei einem Verdienst von 400 Euro sind das 19.60 Euro. Damit sichert man sich zusätzlich auch den Anspruch auf staatliche Zulagen zur Riester-Rente.
Fragen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung beantworten die Experten am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 480 10. Infos gibt es auch auf deutsche-rentenversicherung.de.
Nr. 17/2011
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www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Autor: Wolf-Dieter Burde
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