Unsicherheit herrscht bei Anbietern von Ferienhäusern und Ferienwohnungen im Bezug auf das derzeitig geltende Reiserecht. Gilt das deutsche Recht, weil ich meine Agentur in Deutschland habe? Oder gilt ausländisches Recht, weil das vermittelte Feriendomizil dort liegt? Muss in diesem Fall ein Rechtsstreit dort geführt werden? Gilt das deutsche Pauschalreiserecht entsprechend auch bei einem internationalen Sachverhalt oder darf der Reiseveranstalter die entsprechenden Paragraphen unter Einschluss der Insolvenzabsicherung abwählen?
Diesen und weiteren Fragen trägt der Vortrag „Aktuelle Rechtsfragen des Rechts von Ferienhausagenturen – Deutsches Pauschalreiserecht adé?“ von Prof. Ansgar Staudinger (Uni Bielefeld), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR), Rechnung.
Diesen veranstaltet die DGfR in Zusammenarbeit mit dem Ferienhausverband VDFA am Freitag, 11. März von 11-12 Uhr auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin (ITB), im ICC, Raum 44.
Zu diesem Vortrag laden wir alle Anbieter von Feriendomizilen ein.
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Der Ferienhausverband VDFA hat sich die Förderung des Ferienhaustourismus und die Aufklärung von Ferienhaus-Urlaubern zur Aufgabe gemacht. Zudem haben sich VDFA-Mitglieds-Agenturen bestimmten Richtlinien verpflichtet, um Urlaubern Qualität und Sicherheit zu bieten. Die Unternehmen werden regelmäßig rechtlich geprüft. Alle, auch die im Internet beschriebenen Feriendomizile müssen vor Aufnahme in das Programm von der Agentur persönlich vor Ort besichtigt worden sein. So wird eine objektive und korrekte Beschreibung des Feriendomizils und der örtlichen Angaben sichergestellt. VDFA-Mitglieds-Agenturen bieten Feriendomizile in Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechien, Ungarn, USA und Zypern an.
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