Fehlender Versicherungsschutz bei offenen Fenstern!

Bad Nenndorf (pressrelations) –

Fehlender Versicherungsschutz bei offenen Fenstern!

Wer lässt seine Fenster bei sommerlichen Temperaturen nicht gerne zum Lüften dauerhaft offenen stehen? Für den Versicherungsschutz sind offene Fenster immer ein Problem.

Wer sein Haus (z.B. Vereinsheim) oder seine Räumlichkeiten verlässt und dabei das Fenster offen lässt, verliert in der Inventarversicherung bei Einbruchschäden evtl. seinen Versicherungsschutz. Hierbei ist es unabhängig, ob das Fenster nur gekippt oder ganz offen war. Bleiben Fenster offen, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung für den Versicherer dar. Wird dann durch das Fenster eingebrochen, kann der Versicherer den Versicherungsschutz versagen. Eine Sicherung durch Ketten, etc. reicht nicht aus. Die Fenster müssen bei Abwesenheit vollständig geschlossen sein.

Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
Im Niedernfeld 1-3
31542 Bad Nenndorf

Telefon: Tel.: 05723/955441
Telefax: Fax: 05723-955509

Mail: bgf@bgst.dlrg.de
URL: http://www.dlrg.de

http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=536327&aktion=jour_pm