PUR-Schaum bei der energetischen Sanierung unverzichtbar
Energetische Sanierungen machen mittlerweile das Hauptgeschäft im Wohnbau aus. Der Gebäudehülle kommt dabei besondere Bedeutung zu. Bis zu 60 Prozent der Energiekosten eines Hauses lassen sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums durch die Fassadensanierung einsparen. Unentbehrliches Hilfsmittel ist dabei PUR-Schaum. Während er beim Fensteraustausch vor allem wegen seiner Dämmwirkung in der Fuge geschätzt wird, punktet er bei der Fassadensanierung zusätzlich mit seinen Klebeeigenschaften. Wichtig ist, dass der Montageschaum eine bauaufsichtliche Zulassung für das verwendete System hat. Darauf weist das PUR-Schaum-Infocenter hin.
Rund 80 Prozent der in Deutschland ausgeführten Fassadendämmungen werden mit Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) ausgeführt, bei denen EPS-Dämmplatten auf die Fassade geklebt oder gedübelt und geklebt werden. Bei Neubauten ist meist die Klebevariante das Mittel der Wahl, da hier fast immer von einem klebegeeigneten Untergrund ausgegangen werden kann und deshalb eine zusätzliche Verdübelung nicht notwendig ist. Kleben ist günstiger und vermeidet zudem punktuelle Wärmebrücken durch die Dübel. Bei Sanierungen muss der Handwerker im Einzelfall prüfen, ob der vorhandene Untergrund ausreichend fest und klebegeeignet ist, zum Beispiel ob der alte Putz abzubröckeln droht und so die Haltbarkeit beeinträchtigt. Dann wird prinzipiell empfohlen, die Dämmplatten zusätzlich mit bauaufsichtlich zugelassenen Tellerdübeln sicher zu befestigen.
Schnelle Weiterverarbeitung dank PUR-Schaum
Für die Verklebung eignen sich mineralische Klebmörtel, die vor Ort angemischt werden müssen, oder geeignete Polyurethan-Klebeschäume. Deren Vorteil liegt darin, dass sie schneller aushärten und auf der Baustelle keine weiteren Hilfsmittel benötigt werden. Bereits nach zwei bis drei Stunden kann eine mit PURSchaum montierte Wand weiter bearbeitet werden. Zementbasierte Kleber hingegen müssen drei bis vier Tage austrocknen, bevor die nächsten Arbeitsschritte möglich sind. Doch welchen Schaum soll man wählen? Die Europäische Organisation für technische Zulassungen (EOTA) hat in der 2013
veröffentlichten Richtlinie ETAG 004 (External Thermal Insulation Composite Systems with rendering) verbindliche Kriterien festgelegt, besonders in Bezug auf die Stabilität der Klebeverbindung und die Beständigkeit. Zudem empfehlen die Hersteller die Verwendung von teilkollabierenden Schäumen, also solchen, die nicht zu stark expandieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Dämmelemente nicht unkontrolliert während des Aushärtungs- und Expansionsprozesses verschieben. Wichtig ist, dass der Schaum für das eingesetzte WDVS bauaufsichtlich zugelassen ist. Der Handwerker darf nicht einfach einen anderen Montageschaum als den vom WDVS-Anbieter vorgegebenen benutzen. Das gilt auch dann, wenn es sich um ähnliche Produkte handelt. Mit dem Systemmix erlischt die bauaufsichtliche Zulassung. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Bauherr die Abnahme verweigert oder in einem möglichen Schadensfall die Haftung allein am ausführenden Handwerksbetrieb hängen bleibt.
Stoßfugen mit B1-Schäumen verfüllen
Während der Einsatz von PUR-Schaum bei der reinen Befestigung optional ist, ist er für die Verfüllung von offenen Stoßfugen unverzichtbar. Damit in der Fassade keine Wärmebrücken entstehen, muss der Handwerker die Dämmplatten exakt und press gestoßen verlegen. Doch auch bei sehr sorgfältiger Arbeitsweise wird es nicht immer zu vermeiden sein, dass Fugen entstehen. Diese müssen nachträglich sorgfältig verfüllt werden, damit der „Vollwärmeschutz“ seinem Namen alle Ehre machen kann. Auf keinen Fall darf Klebemörtel für die Verfüllung verwendet werden, weil dadurch eine Wärmebrücke entsteht. Diese stellt gleichzeitig eine Verformungsbehinderung dar und kann später zu Rissbildungen an der Fassade führen. Stattdessen werden bei größeren Abständen Polystyrolstreifen passend zugeschnitten und in die Fuge gesetzt. Kleinere werden mit PUR-Schaum gedämmt. Auch dieser muss vom Systemhersteller für diese Anwendung freigegeben sein. Während für das Verkleben der Fassade dafür zugelassene B2-Schäume (Baustoffklasse B2 – normal entflammbar nach DIN 4102) verwendet werden dürfen, ist für die Fugenverfüllung der Einsatz von B1-Schäumen (Baustoffklasse B1 – schwer entflammbar nach DIN 4102) vorgeschrieben. Ist der Schaum ausgehärtet, müssen größere Überstände mit einem scharfen Messer abgeschnitten werden. Kleinere Überstände können im Rahmen der Schleifarbeiten entfernt werden, bevor die Armierung und anschließend der Putz aufgebracht werden können.
Mit der energetischen Sanierung der Gebäudehülle ist das Haus ökologisch wieder auf der Höhe. Aus Umweltgesichtspunkten top ist außerdem der kostenlose Rücknahme- und Recyclingservice für die gebrauchten PUR-Schaumdosen. Es genügt ein Anruf bei PDR (freecall 0800-7836736), ein Fax (freefax 0800-7836737), eine E-Mail (abholauftrag@pdr.de) oder der Klick auf den Auftragsbutton auf www.pdr.de . Damit ist der Auftrag für die kostenfreie Abholung erteilt. Im Recyclingwerk der PDR in Thurnau, Oberfranken, werden die als Sonderabfall eingestuften Dosen dann zu über 95 Prozent verwertet. Weitere Informationen zu PUR-Schäumen finden sich auf www.purschaum.info .
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Das PUR-Schaum-Infocenter ist eine Einrichtung der führenden europäischen Hersteller von PUR-Schaumdosen. Es pflegt die marktübergreifende Information rund um das Produkt PUR-Schaumdose. Darüber hinaus wird das PUR-Schaum-Infocenter das Image des Produktes weiter fördern.
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