Fall Dennis – Deutsche Kinderhilfe fordert grundlegende Strafrechtsreform

„Immer mehr Details kommen im Fall Dennis ans Licht, die deutlich offenbaren: Die aktuelle Rechtslage und Behördenpraxis ist in keiner Weise auf die Besonderheiten und die Vorgehensweise von Pädokriminellen eingestellt“, erklärte heute Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe, in Berlin.
Fall Dennis - Deutsche Kinderhilfe fordert grundlegende Strafrechtsreform

Bei Pädokriminellen spielt die Nutzung des Internets mittlerweile eine zentrale Rolle. Die sog. „kinderpornographischen“ Dateien – tatsächlich handelt es sich um den realen Missbrauch von Kindern und Säuglingen – sind dabei von besonderer Bedeutung, da diese die „Eintrittskarte“ in die geschlossenen Foren der Pädokriminellen sind. Die Strafbarkeit des Besitzes dieser Dateien steht in keinem Verhältnis zum Schaden, der bei den Opfern entsteht. Das Herunterladen dieser Dateien wird in Deutschland nur mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet. Es handelt sich damit um sog. „einfache Kriminalität“. Zum Vergleich: Das Herunterladen von illegaler Software oder Hollywoodfilmen zieht bis zu drei Jahre Haft nach sich, der einfache Diebstahl (also auch die Tafel Schokolade im Supermarkt) wird mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Die geringe Strafzumessung zeigt den niedrigen Stellenwert von Kindern im deutschen Justizsystem. Sie hat die praktische Konsequenz, dass die meisten Verfahren erst gar nicht eröffnet oder eingestellt werden, obwohl der Konsum dieser Dateien ein klares Indiz für pädokriminelle Aktivitäten ist. Mit welchen fatalen Auswirkungen zeigt der aktuelle Fall ganz deutlich: Beim Mörder von Dennis wurde das Verfahren damals eingestellt und damit gab es keine entsprechende Vorstrafe.

Das gleiche Problem besteht beim Strafmaß für sexuellen Missbrauch. Während die sexuelle Nötigung eines Erwachsenen, Raub und Drogenhandel stets Verbrechen sind (Mindeststrafe ein Jahr, keine Einstellung möglich), ist der sexuelle Missbrauch von Kindern grundsätzlich nur ein Vergehen. Auch hier zeigt sich, wie die Justizpolitik Kinder bewertet und es kommt häufig zur Einstellung von Verfahren mit der Konsequenz, dass niemand von den pädokriminellen Aktivitäten erfährt. Auch hier ist der Fall Dennis ein „Paradebeispiel“, wie hoch gefährliche Straftäter durch die großen, politisch offenkundig gewollten, Maschen der Justiz schlüpfen können.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert seit Jahren nicht nur das erweiterte Führungszeugnis für Erwachsene, die beruflich und ehrenamtlich mit Kindern umgehen, sondern auch schärfere Strafen für den Besitz sog. „kinderpornographischer“ Dateien und die Einführung des Verbrechenstatbestandes für den sexuellen Missbrauch von Kindern. Es geht darum, eines der Grundprobleme und Grundübel des deutschen Strafrechtssystems zu beheben: Kinder sind Opfer zweiter Klasse und pädokriminelle Täter werden regelrecht privilegiert. Es ist vordringlichste Aufgabe der Politik, namentlich der Justizministerin, entsprechende Reformen auf den Weg zu bringen. Bislang hat sich die Justizbürokratie dagegen gewehrt. Wenn die Ministerin nicht die Energie oder den Willen für Reformen aufbringt, ist es an der Kanzlerin, hier von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen.

„Gibt es keine Reformen, werden die Pädokriminellen in Deutschland weiter agieren können. Dies wäre ein handfester Justizskandal und eine Dokumentation des Staatsversagens“, so Rolf Stöckel.

Informationen über die Deutsche Kinderhilfe finden Sie neben der offiziellen Webseite auch auf den Themenportalen http://www.deutsche-kinderhilfe.eu und http://www.kinderschutz-in-deutschland.de

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Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen der Vorstandssprecher Rolf Stöckel unter 0173 2993729 zur Verfügung.
Die Deutsche Kinderhilfe ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit ohne staatliche Gelder Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene begleitet.

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