Euro-Rettung – Ja, aber ?

Köln (pressrelations) –

Euro-Rettung – Ja, aber ?

Der Eurorettungsschirm ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht billigt die Hilfen für strauchelnde Länder der Währungsunion, spricht aber auch einige Warnungen in Richtung der Bundesregierung aus.

Das im vergangenen Jahr verabschiedete Finanzstabilitätsgesetz hebele nicht die Budgethoheit des Bundestags aus, so die Richter. Schließlich seien Umfang, Dauer und Zweck der Hilfspakete darin festgelegt, das Parlament wusste also, was es da auf den Weg schickt und welche Belastungen im Ernstfall auf die Staatskasse zukommen könnten. Allerdings pochen die Karlsruher Richter künftig auf mehr Mitsprache der Volksvertreter. Es dürfe bei weitreichenden haushaltspolitischen Entscheidungen keinen Automatismus geben. Der Bundestag müsse stets sein Recht auf Zustimmung einfordern können und wenn nötig als letzte Instanz entscheiden dürfen. Das heißt auch, dass das Parlament das letzte Wort hat, wenn es um den dauerhaften Rettungsschirm ab 2013 geht.

Das Urteil ist damit eine „Ja, aber?“-Antwort auf die beschlossenen Rettungsmaßnahmen und berücksichtigt die momentan angespannte politische Lage in der Euro-Zone und Deutschlands Verpflichtungen gegenüber seinen europäischen Nachbarn. Das Gericht ist sich der Bedeutung seines Urteils für die Stabilisierung des Euro und für die Europäische Integration bewusst. Es weist auf grundsätzliche Notwendigkeiten hin, ohne die momentane Notwendigkeit aus den Augen zu verlieren ? es ist ein Urteil für Europa.

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