EU-Institutionen setzen Antikorruptionsregeln nicht konsequent um Transparency stellt EU-Integritätsstudie vor
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat erstmalig eine Studie zur Integrität der EU-Institutionen vorgestellt. In der Studie werden zehn EU-Institutionen untersucht: Europaparlament, Europäische Kommission, Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, OLAF, Europol, Eurojust, und Europäische Ombudsperson.
Nach der Studie bilden die Regeln der Europäischen Union eine gute Basis für Integrität und können Korruption vorbeugen. Allerdings werden diese Regeln oft nicht umgesetzt, es mangelt am politischen Willen oder an den entsprechenden Ressourcen. So werden die Erklärungen über Nebeneinkünfte der Mitglieder des Europäischen Parlamentes nicht auf ihre Richtigkeit kontrolliert und für EU-Kommissionsbeamte werden die Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten nicht konsequent angewandt, wenn sie zum Beispiel in den Privatsektor wechseln.
In manchen Bereichen sind die Regeln und ihre Anwendung in Europa besser als in Deutschland. So müssen die Protokolle der Ausschusssitzungen des Europäischen Parlamentes mit dem Abstimmungsverhalten der Abgeordneten veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Dokumenten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahren ist umfassender als hierzulande.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Die EU-Institutionen sind besser als ihr Ruf. Aber sie sind nicht gut genug. Für eine korruptionssichere Europäische Union muss mehr getan werden. Vor allem reichen die Schranken gegenüber einem ausufernden Lobbyismus nicht aus.“
Transparency fordert:
1. Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft für grenzüberschreitende Verbrechen, wie Bestechung oder Geldwäsche.
2. Konsequenter Einsatz der Ausschlussliste korrupter Unternehmen für EU-Aufträge und Veröffentlichung der Unternehmensnamen.
3. Einführung einheitlicher, robuster Whistleblowersysteme bei allen EU-Institutionen.
4. Unabhängige Einrichtung der Stelle zur Überwachung der europäischen Parteienfinanzierung (im Jahr 2014 sind dies rd. 28 Mio. Euro).
5. Verpflichtende Erklärung über potenzielle Interessenkonflikte und Veröffentlichung von allen Mitgliedern von Expertengruppen.
6. Einführung eines legislativen Fußabdrucks, so dass in Gesetzentwürfen deutlich wird, welche Textpassagen von Interessenvertretern übernommen wurden.
7. Einführung eines verpflichtenden EU-Lobbyistenregisters.
Die EU-Integritätsstudie wurde vom EU-Büro von Transparency International über einen Zeitraum von neun Monaten in den Jahren 2013 und 2014 erstellt. Die Studie analysiert zehn EU-Institutionen im Hinblick auf Unabhängigkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Integrität und Ressourcen. Basis der Studie sind Publikationen und Interviews mit Vertretern aller untersuchten Institutionen. Die Erstellung wurde durch einen Beirat mit 10 namhaften EU-Experten begleitet.
Kontakt
Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030 – 54 98 98 0
http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=563246&aktion=jour_pm