EU-Datenschutzgrundverordnung Thema beim informellen Rat in Athen
Am 23./24. Januar 2014 treffen sich die Justiz- und Innenminister zum informellen Rat in Athen. Dort werden sie sich unter anderem mit dem Entwurf einer europäischen Datenschutzgrundverordnung befassen. Gegenstand der Beratungen werden die Regelungen zu Drittstaatenübermittlungen in der Verordnung und Safe Harbor sein.
Bei Safe Harbor (Sicherer Hafen) handelt es sich um eine zwischen der EU und den USA im Jahre 2000 getroffene Vereinbarung, die die zentrale Grundlage für Datenübermittlungen der Wirtschaft an Unternehmen in den USA bildet. Safe Harbor enthält eine Reihe von Garantien zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich um eine Art Zertifizierungsmodell, nach dem sich Unternehmen verpflichten, bestimmte Grundsätze und Prinzipien einzuhalten. Auch wenn der Beitritt zu Safe Harbor freiwillig ist, sind die Unternehmen danach verpflichtet, sich an die Grundsätze von Safe Harbor zu halten und müssen dies der Federal Trade Commission (FTC) jährlich mitteilen.
Deutschland wird bei den Beratungen in Athen vom parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder vertreten: „Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Schutz unser Bürgerinnen und Bürger bei Drittstaatenübermittlungen deutlich verbessert wird. Dies gilt insbesondere für Safe Harbor. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Befassung des informellen JI-Rates mit diesem so wichtigen Thema.“
Die Bundesregierung hat sich wiederholt für eine Überarbeitung der Regelungen zu Drittstaatenübermittlungen in der Datenschutzgrundverordnung eingesetzt und Vorschläge zur Verbesserung des Safe Harbor-Modells sowie für die Aufnahme einer Melde- und Genehmigungspflicht von Unternehmen bei Datenweitergaben an Behörden in Drittstaaten (neuer Artikel 42a) nach Brüssel übersandt.
Hierzu erklärt Dr. Ole Schröder: „Unser Ziel ist es, die Individualrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und ihnen bessere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die Registrierung der Unternehmen in der EU vorzunehmen und die staatliche Kontrolle seitens der EU-Datenschutzaufsichtsbehörden in Modellen wie Safe Harbor zu stärken. Dafür soll für Modelle wie Safe Harbor in der Datenschutzgrundverordnung ein robuster Rechtsrahmen mit klaren Vorgaben für Garantien der Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.“
Jenny Krüger
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