Ermittlungsverfahren gegen Zetsche eingestellt
20. September 2011. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Daimler-Chef Dr. Dieter Zetsche erwartungsgemäß eingestellt. Die Justizbehörde hatte von vorneherein von einer Formalie gesprochen, nachdem die Eltern eines tödlich verunglückten Testingenieurs Strafanzeige gegen den Konzernvorstand erstattet hatten.
Bei dem Unfall im September 2010 auf einer Teststrecke in Papenburg war ein Praktikant, der mit einem Testwagen die Strecke mit hoher Geschwindigkeit befuhr, auf einen langsam fahrenden Pkw aufgefahren, wobei der 27 Jahre alte Ingenieur getötet wurde. Das Amtsgericht Papenburg hatte im Juli dieses Jahres den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Damals stellten die Richter bereits fest, dass die Schuld allein bei ihm gelegen habe.
Die Eltern des Getöteten meinten, der Unfall sei auch auf die Verletzung von Aufsichtspflichten zurückzuführen, die leitende Daimler-Mitarbeiterr träfen. Dies konnte die Staatsanwaltschaft nicht festzustellen. Entgegen der Einschätzung der Eltern sei der Unglücksfahrer vor Beginn der Testfahrten umfassend eingewiesen und geschult worden. Nach Ansicht der Testleiter sei der Fahrer nicht überfordert gewesen. Der Unfall sei auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen, da sich der Unfallverursacher offensichtlich bei hoher Geschwindigkeit durch die Bedienung des Tempomaten ablenken ließ.
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