Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum

Ab Anfang Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung digital abgegeben werden, die wenigsten Privatpersonen wissen, dass dies kostenlos funktioniert.

Grundsteuerreform: Berliner Behörde hält kostenfreie Lösung bereit, wenige wissen davon. Dies soll doch nicht geheim bleiben? Nein, auf der offiziellen Seite heißt es: Bitte weiterempfehlen – schnell, unkompliziert und kostenlos; von Thomas Friese, Immobilienexperte, Berlin/Oldenburg in Niedersachsen.

Allgemeine Unruhe herrscht bei Millionen Immobilieneigentümern in Deutschland. „Zum 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten: unbürokratisch, fair und verfassungsfest“ verkündet das Bundesministerium für Finanzen fröhlich. 2018 hatten die obersten Richter Deutschlands getadelt, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist, sie verstoße gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, denn die Berechnungsdaten seien stark veraltet, so die Begründung. Mit der Reform zum Jahre 2025 entfällt als Berechnungsgrundlage der bisherige Einheitswert und auf Grundlage des reformierten Grundsteuer – und Bewertungsrecht erfolgt die Neuberechnung. Vorher müssen allerdings alle Daten neu erfasst werden. Die Grundsteuerreform zwingt daher alle Eigentümer (rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes), Häuschen-, Garten-, Land-, Waldbesitzer, auch die, die ein unbebautes Grundstück besitzen, das bebaut werden könnte, ihre Grundstücks-Daten zu aktualisieren und aktiv werden. Ansonsten drohen Strafen, Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Im Grunde sind alle Bundesbürger betroffen, auch Mieter über die Nebenkosten-Abrechnung.

Mammutprojekt für Bundesbürger, Finanzämter, Steuerberater und Gemeinden

Die Finanzämter stellen gleichzeitig auf die elektronische Erfassung von Daten um und die Bewertungen müssen bis Ende 2024 stehen, damit ab 2025 die neue Grundsteuer erhoben werden kann. Zudem folgen nicht alle Bundesländer einheitlich dem Bundesmodell. Die Mehrzahl der Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) folgen der Reform des Bundesmodells, Baden-Württemberg verfolgt das modifizierte Bodenwertmodell, Bayern das Flächenmodell, Hamburg das Wohnlagenmodell, Hessen das Flächen-Faktor-Modell und Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell. Außerdem sind viele Bundesbürger zusätzlich irritiert, weil der Zensus 2022 (registergestützte Volkszählung) gleichzeitig in die Grundsteuererfassung fällt, aber die Grundsteuererklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählungen im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig!

Kaum taucht ein Problem auf, gibt es auch schon Heerscharen von kostenpflichtigen Helfern, die teure Computerprogramme verkaufen oder als Steuerberater gegen Entgelt den Immobilieneigentümern helfen wollen.

Das ist alles unnötig, denn unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ stellt die Bundesrepublik Deutschland ein kostenfreies Hilfetool zur Verfügung. Hier geht das schnell und einfach und dann auch ohne die nervige und aufwendige Anmeldung bei dem System ELSTER. Dieser Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ist vereinfacht zugeschnitten für Privatpersonen mit Standardfällen. Die Grundsteuererklärung beziehungsweise Feststellungserklärungen können ab Juli 2022 direkt digital abgegeben werden. Für Gewerbetreibende ist ELSTER nötig.

Warum ist das Hilfetool bei Privatpersonen noch so unbekannt?

Dieses kostenfreie Hilfetool darf nicht beworben werden oder wird geheim gehalten. Ein Grund könnte sein, dass die Grundsteuer eine Landessteuer ist und die eifersüchtigen Bundesländer nicht möchten, dass die Bundesrepublik Deutschland ihnen in die Regierungsgeschäfte eingreift. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, ob das dem Bürger schadet oder nicht.

Jedenfalls – so Gott will – steht das Online-Tool https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ ab Juli 2022 zur Verfügung und sollte genutzt werden.

Wer Stress vermeiden will, sollte sich ab jetzt vorbereiten und Daten sammeln: zur Art des Gebäudes, Lage des Grundstücks, Größe und Bodenrichtwert, Baujahr, Grundbuchblattnummer, Miteigentumsanteil am Grundstück, Steuernummer und Aktenzeichen des Grundstücks, Wohnfläche, Garagen Stellplätze und Kontaktdaten beispielsweise.

V.i.S.d.P.:

Thomas Friese
Projektentwickler & Immobilienexperte

Über Thomas Friese:
Der Immobilienexperte und Projektentwickler Thomas Friese, Berlin/ Oldenburg (Niedersachsen) ist einer Ausbildung im steuerlichen Bereich seit Mitte der siebziger Jahre im Bereich Immobilienentwicklung und Vermarktung tätig.

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