09.11.2011 Wer als Deutscher mit seinen Schulden nicht mehr fertig wird und dem unattraktiven deutschen Privatinsolvenzverfahren entgehen möchte, wählt immer häufiger die Insolvenz in England. Manche Interessenten glauben, mit wenig Aufwand und Kosten wird das schon klappen – im Internet gibt es ja zahlreiche Hinweise und Tipps, wie das ganz bequem und schnell vonstatten geht. Einige haben Bekannte in England, bei denen Sie dann offiziell wohnen. Im schlimmsten Fall ohne jede Vertragsgrundlage und Mietzahlungen. Dann noch schnell die National Insurance Number beantragen, ein paar Monate warten und schon steht der Besuch beim englischen Insolvenzgericht an. Die Dunkelziffer der gescheiterten Insolvenz-Anträge ist hoch. Recht klar ist aber, dass, wer das Verfahren zu leger und locker angeht, schon bei der Antragstellung scheitert. Der Richter erklärt sich dann häufig für nicht zuständig, da er das angebliche Center of Main Interest (COMI) des Betroffenen in England nicht anerkennt. „Auch ein offizieller Mietvertrag reicht häufig nicht aus“ sagt Julian Berger von EnglandInsolvenz24. Denn dieser muss auch mit Leben gefüllt werden. „Es muss, am besten über eindeutige Nebenkostenabrechnungen und der Zahlung der Wohnungssteuer, der Council Tax auch nachweisbar sein, dass der Antragsteller wirklich in England gelebt hat, und nicht bei Bekannten, auch das ist risikoreich“ so Berger. Natürlich gehört der Nachweis eines bestehenden englischen Bankkonto ebenso dazu wie eine Arbeitsstelle oder der Nachweis der Selbständigkeit in UK. Julian Berger: „Es gibt sicher Fälle, die Bank und Arbeit in UK nachweisen können, obwohl es sich um eine Konstruktion handelt, die nur für den Nachweis des COMI geschaffen wurde“. Diese Fälle müssen allerdings glaubhaft und nachweisbar sein, und mit Leben gefüllt werden. Dazu gehören echte Bankbewegungen ebenso wie der Nachweis der aktiven Existenz einer Ltd. oder einer Selbständigkeit.
All das verursacht natürlich höhere Kosten und Aufwand als das angebliche Wohnen bei Freunden und einem lockeren, zu sehr fingierten Nachweis des COMI. „Diejenigen, die eine England-Insolvenz anstreben, sollten sich bewusst machen, in welchem Verhältnis die i.d.R. hohen Schulden in Deutschland und dem Einsatz von Aufwand und Kosten für die Erlangung der Restschuldbefreiung in England stehen. „Wer ein paar Tausend Pfund Sterling spart, erlebt genau deshalb später sein blaues Wunder“, so Julian Berger von Englandinsolvenz24.de. Und dann ist es zu spät, der „englische Weg“ verschlossen, die hohen Schulden bleiben. Wer sich wiederum die entstehenden Kosten bei einem professionellen Vorgehen nicht leisten kann – sollte es dann erst recht lassen. Denn auch die noch so sparsame Einrichtung eines COMI kostet Geld, Nerven und Zeit – und war dann nicht nur vergebens, sondern hat häufig auch die letzten Ressourcen des Antragstellers aufgebraucht. Wer sicher gehen will, arbeitet mit einer professionellen Agentur wie EnglandInsolvenz24 zusammen. Denn dann ist die Restschuldbefreiung wirklich gewährleistet – und stellt kein unkalkulierbares Abenteuer da. Bei Englandinsolvenz24 arbeiten wir zudem mit einer Geld-zurück Garantie auf alle Leistungen. Und es gilt der FullService-Ansatz, der keine Wünsche offen lässt. Kontakt: 0800 – 140 15 17 (kostenloser Anruf) oder contact@englandinsolvenz24.de
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