Energetische Sanierung – Bundesrat sagt nein zur Förderung

Köln (pressrelations) –

Energetische Sanierung – Bundesrat sagt nein zur Förderung

Beschleunigte Abschreibungen und Steuervergünstigungen ? wer sein Gebäude energetisch saniert, sollte davon auch finanziell etwas haben. Die Länder haben den schwarz-gelben-Gesetzesentwurf nun allerdings abgelehnt.

Mit der Sanierung von alten Gebäuden ließe sich viel Energie sparen ? doch zuerst wird es oft richtig teuer. Und bisher bietet das Steuerrecht kaum Anreize, dennoch tätig zu werden: Vermieter schreiben jährlich 2 Prozent der Herstellungskosten linear ab, Eigennutzer können die Investitionen dagegen gar nicht geltend machen. In Zukunft sollen die Kosten bei vermieteten Gebäuden beschleunigt ? über einen Zeitraum von zehn Jahren ? abgeschrieben werden können. Steuerpflichtige, die die Gebäude selbst nutzen, sollen die Sanierungskosten über zehn Jahre vollständig als Sonderausgaben abziehen dürfen. Dafür müssen die generalüberholten Häuser einen Mindeststandard erfüllen – derzeit mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85.

Die Länder kritisieren nun vorrangig, dass sie einen Großteil der Kosten zu tragen haben und wollen sich nicht auf den Vorschlag einlassen – auch wenn die Steuerausfälle nicht sofort spürbar sein werden und erst nach und nach auf jährlich rund 1,5 Milliarden Euro ansteigen dürften. Der Bundesrat fordert, dass der Bund die Kosten vollständig übernimmt, schließlich seien die Länder bereits gesetzlich dazu verpflichtet, ihre meist maroden Haushalte zu konsolidieren. Zudem sollte die Förderung einkommensunabhängig als Steuerabzug gestaltet sein. Eine steuerliche Förderung via Sonderausgaben sei weder gerecht noch anreizkompatibel, klagen die Länder. In der Tat zeigt der Entwurf einige inhaltliche Schwächen, die im Vermittlungsausschuss ausgebessert werden sollten.

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Dr. Ralph Henger
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