Rechtanwalt und Fachanwalt Christian M. Schulter
Wie bereits hinlänglich bekannt, hat die DSK Leasing GmbH & Co. KG aus Oberhaching ihren Anlegern Mitte des Jahres 2011 unerwartet mitgeteilt, dass diese beabsichtige sich zu liquidieren. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Gesellschaft selbst beschließt, sich aufzulösen. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner berichtete hierüber. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Als Konsequenz hieraus soll den Anlegern der DSK Leasing GmbH & Co. KG nicht den Wert ihrer Beteiligung in Euro ausgezahlt werden. Vielmehr erhalten diese den Gegenwert ihrer Beteiligung in Aktien der österreichischen AutoBank AG. Dabei käme man den Anlegern ein Stück entgegen, wären diese Vorzugsaktien der AutoBank AG schon zum Börsenhandel zugelassen. Doch genau zu diesem Punkt sind die Informationen der DSK Leasing und der AutoBank AG jedoch widersprüchlich und irreführend. Die DSK Leasing GmbH & Co. KG hat bereits mehrfach mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die ausgegebenen Vorzugsaktien zeitnah zum Börsenhandel zuzulassen. Auch mit dem zuletzt an die Anleger gerichteten Schreiben vom 16.02.2012 teilte DSK-Leasing erneut mit, dass eine Zulassung zum Börsenhandel geplant sei. Darin heißt es, dass die DSK Leasing bereits Vorkehrungen getroffen habe, um die Aktien an einer deutschen Wertpapierbörse zum Handel zuzulassen. Was das jedoch konkret für jeden betroffenen Anleger bedeutet, ist auch diesem Schreiben nicht zu entnehmen.
In einem Gutachten des unabhängigen Aktienanalysten Midas Research, das von der AutoBank AG in Auftrag gegeben wurde, lesen wir auf Seite 23 wortwörtlich: „Im Übrigen ist keine Börseneinführung der Vorzugsaktien vorgesehen, was eventuell Liquidität aus dem Handel der Stammaktie abziehen könnte.“ Wie diese völlig gegensätzlichen Informationen zustande kommen und welcher Aussage aus Anlegersicht nun zu vertrauen ist, hat bislang weder die DSK-Leasing, noch die AutoBank AG auf Nachfrage beantwortet.
Um für die betroffenen Anleger Klarheit zu schaffen, hat sich die Kanzlei Dr. Schulte und Partner erneut an die DSK Leasing GmbH & Co. KG gewandt und diese aufgefordert, eindeutig zu den offenen Fragen Stellung zu nehmen. Aber in ihrer Linie treu bleibend, gibt die DSK-Leasing auch in diesem Schreiben keine eindeutigen Antworten. So wird lediglich darauf verwiesen, dass die Anleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG regelmäßig mit allgemeinen Informationsschreiben über den Sachstand des Verfahrens informiert würden. Dies sei ausreichend. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei eine Herausgabe darüber hinausgehender Informationen, insbesondere zum Stand der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel, angeblich nicht möglich. Die Hoffnung auf Klarheit für die betroffenen Anleger rückt in weite Ferne, das Katz- und Mausspiel wird einfach weiter gespielt.
Die Anleger der DSK-Leasing können weiterhin nicht sicher davon ausgehen, dass die Vorzugsaktien der AutoBank AG, die sie für ihre Beteiligung an der DSK-Leasing erhalten werden, irgendwann an der Börse handelbar sein werden. Die Möglichkeiten, diese Vorzugsaktien der AutoBank AG zu veräußern, würden sich sodann jedoch erheblich erschweren bzw. es wird keinen Markt dafür geben. Bleiben die betroffenen Anleger mit Ihren offenen Fragen mal wieder alleine zurück?
Aus rechtlicher Sicht ist den Anlegern der DSK Leasing GmbH & Co. KG i.L. zu raten, ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft auch jetzt noch im Rahmen der Liquidation von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenden Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
DSK Leasing GmbH & Co. KG informiert die Anleger über Liquidation – Fragen bleiben offen.
DSK-Leasing – Nächster Rothamm-Fonds meldet sich ab
DSK-Leasing – Kanzlei Dr. Schulte und Partner redet Klartext
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