04. 11. 2011 – Am 20. 10. 2011 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des DS-Rendite-Fonds NR. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Dortmund Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt. Ca. 1.200 Anleger, die in 2005 und 2006 fast 45 Mio. EUR in den DS-Fonds NR. 111 investierten, stehen vor dem Totalverlust ihrer Einlage. Darüber hinaus drohen Rückforderungen des Insolvenzverwalters.
Die Banken verlassen als erste das sinkende Schiff
Eine mehr als fragwürdige Rolle spielen wieder einmal die Banken. Zunächst haben sie den Anlegern den DS-Rendite-Fonds 111 empfohlen und satte Provisionen kassiert. Auch bei der Finanzierung der Schiffe haben sie gut verdient. Das ausgearbeitete Sanierungskonzept haben die Banken aber abgelehnt und die Kredite gekündigt, obwohl das Emissionshaus Dr. Peters mit einem Betrag von 5 Mio. US-$ in Vorleistung gehen wollte. Und schließlich ist unter dem Druck der Banken beschlossen worden, die fondseigenen Schiffe zur Ablösung der finanzierenden Banken zu veräußern. Die geplanten Verkaufserlöse von 32 Mio. US-$ decken in keiner Weise die Verbindlichkeiten des Schiffsfonds von rd. 60 Mio. US-$. Eine eklatante Lücke von 28 Mio. US-$ klafft.
Auf stürmischer See: Totalverlust und Rückforderungen
In Anbetracht dieser Ausgangslage dürfte für die Anleger der sichere Verlust ihrer Einlagen feststehen. Doch für die ca. 1.200 Anleger dürfte es noch schlimmer kommen, so Rechtsanwältin Karine Guilleaume von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte mit Sitz in Senden bei Münster: „Der Insolvenzverwalter wird, ist er erst einmal in Amt und Würden, die Anleger zur Kasse bitten und – wie andere vergleichbare Fondspleiten zeigen – die Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern.“
Das Geleit in ruhigere Gewässer
Doch so aussichtslos die Lage für die betroffenen Anleger auch zu sein scheint, können sie dennoch in ruhigeres Fahrwasser kommen. Anleger sollten zeitnah klären lassen, wer die Verantwortung für den Totalverlust der Einlagen zu tragen hat und dementsprechend auch den entstandenen Schaden übernehmen muss. „Wir vertreten bereits Anleger gegen die verschiedenen Beteiligten, die an der Auflegung und dem Vertrieb des DS-Rendite-Fonds 111 beteiligt waren.“ Besondere Erfolgsmöglichkeiten sieht Rechtsanwältin Karine Guilleaume für geschädigte Anleger, denen der DS- Rendite-Fonds 111 von Banken und Sparkassen vermittelt wurde: „Hat Ihr Bankberater Sie nicht über die zahlreichen Risiken einer Schiffsfond-Beteiligung aufgeklärt, ist Ihre Beteiligung rückabzuwickeln. Gerade Banken haben Schiff-Fonds als sicher und zur Altersvorsorge empfohlen. Dagegen ist bereits gerichtlich festgestellt worden, dass ein Schiffs-Fonds nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. In diesen Fällen kann der Anleger die Rückabwicklung seiner Beteiligung und den Ersatz des entstandenen Schadens fordern. Der Schadensersatz-Anspruch ist bereits dann begründet, wenn der Bankberater Sie nicht ausdrücklich darüber aufgeklärt haben sollte, dass das Emissionshaus Dr. Peters Ihrer Bank eine Provision aus Ihrer eigentlich für die Anlage vorgesehenen Einzahlung rücküberwiesen hat. Derartige Provisions-Rückvergütungen sind der Regelfall bei der Vermittlung von Fondsanteilen. Die Rückabwicklung umfasst auch etwaige Kredite, die Sie zur Finanzierung der Fondsanteile aufgenommen haben.“
Lotse an Bord
Anleger sollten sich umfassend im Hinblick auf ihre Angriffs- und Verteidigungs-möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.
Zumal auch Ansprüche der Anleger gegenüber den Gründungsgesellschaftern, Initiatoren und Hintermännern Erfolg haben können. Für Ihre Mandanten hat Rechtsanwältin Karine Guilleaume eine gutachterliche Stellungnahme eines anerkannten Experten zum DS-Rendite-Fonds 111 einholen lassen: „Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anleger im Prospekt nicht anlagegerecht über die mit Ihrer Schiffsfonds- Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt wurden – zu erwähnen sind insoweit beispielsweise die unzulänglichen Prospekt-Darstellungen des „Mehrkostenrisikos“, des „Rückabwicklungsrisikos“, des „Risikos einer höheren Fremdkapitalaufnahme“ und des „Risikos geringerer Chartereinnahmen“.
Eine kompetente anwaltliche Beratung sollte für Sie insbesondere nachstehende Möglichkeiten einer intensiven Prüfung unterziehen:
-Geltendmachung einer Schadensersatzklage auf Rückzahlung der geleisteten Einzahlungen
-Geltendmachung von Rückübertragungs-ansprüchen mit dem Ziel, die Beteiligung vollständig „loszuwerden“
-Freistellung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Insolvenzverwalter
-Geltendmachung des Zinsschadens.
Dabei handelt es sich um den Schadensersatz für die Verluste, die Sie erlitten haben, weil Sie Ihr Kapital nicht in eine andere, angemessene Anlageform investiert haben. Ein Zinssatz von 4% wird von zahlreichen Gerichten dabei als angemessen angesehen.
Die Kanzlei Jakobs I Guilleaume vertritt seit vielen Jahren mit hohem Engagement und großem Erfolg eine Vielzahl von geschädigten Anlegern. Gerade das Recht der geschlossenen Fonds gehört zum Spezialgebiet von Rechtsanwältin Karine Guilleaume. Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte arbeitet mit einer auf Fonds-Beteiligungen spezialisierten Steuerberaterkanzlei und externen Wirtschaftprüfern zusammen.
Die Schiffs-Fonds-Hotline zur Kanzlei ist: 02597 – 93 91 70
http://www.jakobsguilleaume.de
Weitere Informationen und individuelle unverbindliche Beratung erfolgt direkt bei Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft, Spezialkanzlei für Kapitalanlagen, Senden I Münster, Tel: 02597-939170, http://www.jakobsguilleaume.de
Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte führt mehrere hundert Mandate gegen die Gesellschaften der ehemaligen Rothmann-Fonds. Wir arbeiten ausschließlich auf Anlegerseite und werden u.a. von der Verbraucherzentrale Hamburg empfohlen.
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