DJV ruft zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf
Berlin, 11.03.2014 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medienunternehmen dazu aufgerufen, sich an den Betriebsratswahlen zu beteiligen, die vielerorts in dieser Woche stattfinden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte die Bedeutung von Betriebsräten: „Wer von einem starken Betriebsrat vertreten wird, hat gegenüber dem Arbeitgeber die besseren Argumente auf seiner Seite.“ Er appellierte: „Gehen Sie wählen. Nehmen Sie diese Verantwortung wahr – im eigenen Interesse und im Interesse der Kollegen.“
Der Betriebsrat kann Arbeitnehmerfragen von der Arbeitszeit bis hin zur Kündigung mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmervertretung über wichtige Vorgänge im Betrieb informieren. Der Betriebsrat kann außerdem bei personellen und sozialen Angelegenheiten mitbestimmen, etwa wenn es um die Festlegung der Arbeitszeiten und die Urlaubsplanung geht. Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Beratungs-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb, überwacht die korrekte Anwendung von Tarifverträgen und hat ein Vorschlagsrecht, wenn die Sicherung und Förderung von Arbeitsplätzen im Betrieb auf der Agenda steht. Auch wenn es um die Auslagerung von Arbeit geht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln und bei Betriebsänderungen einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen fordern und aushandeln.
Bei Kündigungen muss der Betriebsrat beteiligt werden.
Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Wählen können alle in die Wählerliste eingetragenen Arbeitnehmer.
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20,
Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=559411&aktion=jour_pm
