DJV begrüßt Sicherung der Künstlersozialkasse
Als wichtige Maßnahme zur Sicherung der Künstlersozialkasse hat der Deutsche Journalisten-Verband die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Klarstellung zur Künstlersozialabgabe bezeichnet. Die Zahl der Prüfungen der Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung wird jetzt erstmals klar definiert. Unternehmen müssen künftig mit häufigeren Prüfungen rechnen. Die Künstlersozialabgabe muss für alle Honorare gezahlt werden, die sich auf selbständige publizistische oder künstlerische Leistungen beziehen. Alle Unternehmen, die freie Publizisten und Künstler einsetzen, müssen sie leisten. Die Künstlersozialabgabe dient zusammen mit einem Zuschuss des Bundes und Beiträgen der versicherten Künstler und Publizisten der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Über 70 Prozent der freien Journalisten sind in der Künstlersozialversicherung versichert.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: „Die Künstlersozialabgabe ist zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung unverzichtbar. Ich erwarte, dass künftig intensiv geprüft wird und mehr Unternehmen die Künstlersozialabgabe leisten. Wenn mehr Unternehmen die Abgabe leisten, besteht die Chance, dass auch der Abgabesatz für alle Unternehmen sinkt“.
Eva Werner
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
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