Diskriminierung erwerbsloser Menschen mit Behinderung in der GKV zuruecknehmen
Angesichts der positiven Nachrichten zur Finanzsituation des Gesundheitsfonds fordern die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt, der gesundheitspolitische Sprecher Karl Lauterbach und die sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme die Ruecknahme diskriminierender Regelungen:
Erwerbslose Menschen mit Behinderung werden durch die Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung diskriminiert. Mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2011 wurden tausenden erwerbslosen Menschen mit Behinderung heimlich die Kosten der Zusatzbeitraege zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebuerdet. Hierbei handelt es sich sehr oft um Menschen, die aus unterschiedlichen Gruenden bei Einfuehrung eines Zusatzbeitrages nicht die Kasse wechseln koennen, entweder, weil sie an kassenspezifischen Programmen teilnehmen oder Rehabilitationsleistungen in groesserem Umfang in Anspruch nehmen.
Schwarz-Gelb hat jedoch die Haertefallklausel zur Befreiung von den Zusatzbeitraegen fuer Patienten, denen ein Kassenwechsel nicht zumutbar ist, abgeschafft (ehemals § 26 Abs. 4 SGB II).
Seit Jahresanfang 2011 wird aus dem Gesundheitsfonds zwar der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV erstattet. Den darueber hinausgehenden Zusatzbeitrag der Kasse muessen Langzeitarbeitslose bei entsprechender Satzungsregelung der Krankenkasse selbst tragen (§242a SGB V).
Insbesondere fuer behinderte Menschen bedeutet dies eine untragbare Zusatzbelastung, da sie vielfach keine Moeglichkeit haben, dem Zusatzbeitrag zu entgehen. Hinzu kommt, dass in diesem Jahr der volle Zusatzbetrag getragen werden muss, da politisch der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0 Euro festgelegt wurde. Dieser juristische Winkelzug ist ein Skandal.
Damit findet im Jahr 2011 der Sozialausgleich nicht statt, sondern fruehestens ab 2012. Erwerbslose Menschen mit Behinderung, die bei einer Krankenkasse mit Zusatzbeitrag versichert sind, muessen diesen jetzt in voller Hoehe tragen und koennen nicht wechseln. Der Wettbewerb zwischen den Kassen ist damit auf den Kopf gestellt.
Schwarz-Gelb diskriminiert behinderte Menschen also auch bei der Krankenversicherung. Angesichts der positiven Nachrichten zur Finanzsituation der GKV muss daher die Haertefallklausel des § 26 Abs. 4 SGB II wieder eingefuehrt werden. Eine Finanzierung der zusaetzlichen Kosten kann auch hier aus dem Gesundheitsfonds erfolgen.
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