Dioxin-Funde in Futtermitteln aus Zuckerrüben

Düsseldorf (pressrelations) –

Dioxin-Funde in Futtermitteln aus Zuckerrüben

Betroffene Ware bereits sichergestellt, Lebensmittel sind nicht betroffen

Ein Zuckerhersteller hat in Futtermitteln, die in einem seiner Werke in Nordrhein-Westfalen produziert wurden, durch Eigenkontrollen Überschreitungen des Dioxin-Höchstwertes festgestellt. Der in diesem Werk erzeugte Zucker für die menschliche Ernährung ist nicht betroffen, wie Untersuchungen des Unternehmens belegen. Bei den verunreinigten Futtermitteln handelt es sich um kleingeschnittene Teile von Zuckerrüben, aus denen bereits der Zucker extrahiert wurde und die an Nutztiere verfüttert werden. Diese so genannten Zuckerrüben-Schnitzel wurden Anfang Oktober hergestellt und waren bereits zum größten Teil an Landwirte, Händler und Mischfutter-Hersteller in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande ausgeliefert. Die Abnehmer der Ware und die zuständigen Behörden wurden unmittelbar nach Bekanntwerden des Analyseergebnisses durch das Unternehmen informiert. Die Verfütterung der noch vorhandenen Ware aus der verunreinigten Partie wurde behördlich untersagt. Auch wenn Teile der Zuckerrüben-Schnitzel schon im Futtertrog gelandet sind, ist nicht von einer Gefahr für den Verbraucher auszugehen. Überschreitungen der Grenzwerte in Milch oder Fleisch, welche von den Tieren stammen, die mit den Zuckerrüben-Schnitzeln gefüttert wurden, sind nicht zu erwarten, da die aktuell gefundenen Gehalte an Dioxin in den Futtermitteln nur leicht über dem EU-weit festgelegten Höchstwert liegen. Zudem werden Zuckerrüben-Schnitzel in der Ration von Wiederkäuern, Zuchtsauen und Pferden nur mit geringen Anteilen eingesetzt. Eine Verwendung in der Fütterung von Geflügel und Mastschweinen ist aus ernährungsphysiologischen Gründen nicht üblich.

Warum es in der Zuckerfabrik zu diesen Verunreinigungen gekommen ist, steht noch nicht endgültig fest. So lange die Ursache nicht geklärt ist, ist das Unternehmen von behördlicher Seite verpflichtet, jede Partie Zuckerrüben-Schnitzel auf Dioxine zu untersuchen. Diese Ware darf erst dann verfüttert werden, wenn das Ergebnis der Analyse zeigt, dass keine Dioxin-Belastung vorliegt. Ebenfalls wurden amtliche Proben von Futtermitteln des Unternehmens genommen. Die Ergebnisse werden Mitte dieser Woche erwartet.

„Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig regelmäßige Eigenkontrollen auf Dioxin in der Futtermittelindustrie sind, um Fehler im Herstellungsverfahren unmittelbar zu erkennen“ so NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel, denn nur so könne die Gesamtbelastung in der Lebensmittelkette so gering wie möglich gehalten werden. Die Forderung nach verpflichtenden Eigenuntersuchungen wurde von Nordrhein-Westfalen bereits zu Beginn dieses Jahres in die Diskussion um die Sicherheit von Futtermitteln eingebracht. Entsprechende gesetzliche Änderungen liegen derzeit sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene in Entwürfen vor.

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