Die GoBD-Verfahrensdokumentation ist für Unternehmen Pflicht. Sie dient dazu nach-weisen zu können, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind. Dabei gelten die GoBD („Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrungen von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“), ganz unabhängig von der Betriebsgröße.
Die Nichtbeachtung erhöht das Betriebsprüfungsrisiko und kann empfindliche Sanktionen als Konsequenz haben, bis hin zum Verwerfen der Buchführung. Dazu muss die Verfahrensdokumentation regelmäßig den Veränderungen im Unternehmen angepasst werden.
Die wesentlichen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation
Eine Verfahrensdokumentation besteht aus nachfolgenden Komponenten:
-Allgemeine Beschreibung
-Anwenderdokumentation
-technische Systemdokumentation
-Betriebsdokumentation
-Internes Kontrollsystem (IKS)
Mit Hilfe eines Online-Tools ist es möglich, ohne Vorkenntnisse eine Verfahrensdokumentation für Unternehmen zu erstellen und der Unternehmer/Mandant kann der nächsten Betriebsprüfung gelassen entgegensehen. Ein Beispiel hierzu ist unter https://frtg-essen.vfd24.de zu finden.
Die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH bietet Unternehmen und Steuerberatern die Möglichkeit, die Erstellung einer Verfahrensdokumentation fachlich und technisch zu begleiten.
Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:
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Legal advice
Bankruptcy advice
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