In der Haftpflichtversicherung kann z. B. auch der Verlust von fremden Schlüsseln versichert werden.
Der Bundesbürger ist sicherheitsbewusst. Ca. 2.000 Euro gibt jeder bundesdeutsche Haushalt für Versicherungen aus, um im Schadenfall eine optimale Absicherung zu haben. Doch bei der Haftpflichtversicherung wird oftmals gespart, denn den Statistiken nach verfügt nicht jeder Haushalt über eine Haftpflichtversicherung. Viele Verbraucher setzen nach Ansicht der Verbraucherschützer die falschen Prioritäten, was den Versicherungsschutz angeht.
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Gerade die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie schützt den Bürger vor Schadensersatzansprüchen, denn im Schadensfall haftet jeder für den Schaden, den er einem Dritten zufügt.
Die romantische Zweisamkeit kann schnell für ein Inferno sorgen. Ob es die vergessenen Kerzen beim Candle-Light-Dinner sind oder die Zigarette im Bett beim Einschlafen, oftmals wird durch solche Umstände Haus und Heim in Brand gesetzt und führt zu einer Existenz vernichtenden Situation. In einem solchen Fall haftet man z. B. als Mieter gegenüber dem Gebäudebesitzer für die Schäden.
Auch wenn Kinder spielen, kann einiges passieren. Wenn der Ball beim Spiel auf dem Gehweg auf die Straße rollt und das Kind hinterher rennt, kommt es nicht selten zu einer gefährlichen Situation für die Autofahrer. Wenn diese mit ihrem Ausweichmanöver wiederum andere Verkehrsteilnehmer schädigen, sind trotz alledem die Eltern der Kinder in der Haftung. Und diese Schäden lassen sich nicht mal eben aus der eigenen Tasche bezahlen.
Viele bestehende Verträge weisen oftmals keine ausreichende Versicherungssumme aus, da der Vertrag nie an die heutigen Begebenheiten angepasst wurde. Dabei sind Versicherungssummen von mindestens 5 Mio. Euro empfehlenswert, da ein größerer Schaden auch mal schnell diese Grenze sprengen kann.
Da viele Haushalte nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügen, ist der Einschluss der Forderungsausfalldeckung empfehlenswert. Diese springt dann ein, wenn die Person, die einen Schaden verursacht hat, nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt. Allerdings muss der Geschädigte erst einmal alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben, um an sein Geld zu kommen.
Grundsätzlich kommt die Haftpflichtversicherung aber nicht für Schäden auf, die im Kreise der Haushaltsangehörigen auftreten. Auch Schäden an geliehen Gegenständen werden nicht versichert. Sinnvoll ist hingegen der Einschluss von Mietsachschäden, da es im gemieteten Haus oder in der Wohnung durchaus zu Schäden kommen kann. Wenn bei der Morgentoilette das Parfümflakon ins Waschbecken fällt und einen Sprung hinterlässt, muss der Mieter dafür genauso haften, wie für Kratzer auf dem Holzparkett, wenn zu oft die Möbel neu gestellt werden.
Aber Schäden durch Gefälligkeitshandlungen, deliktunfähige Kinder oder der Verlust von fremden Schlüsseln sollte in jeder Haftpflichtversicherung ein Thema sein. Gerade beim Schlüsselverlust können hohe Kosten durch den Austausch ganzer Schließanlagen entstehen, die schnell den fünfstelligen Euro-Bereich erreichen.
Bildquelle: franzi, www.pixelio.de
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