Die Deutsche Bahn begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Urheberrechtsstreit mit dem Bonatz-Erben
Keine Revision zugelassen ? Umgestaltung des Bahnhofs im Rahmen von Stuttgart 21 rechtmäßig
(Berlin, 9. November 2011) Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision in der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bonatz-Erben Dübbers nicht zugelassen.
Bereits im Oktober 2010 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt und die Klage des Bonatz-Erben gegen die Umgestaltung des Bahnhofs im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 abgewiesen. Die Stuttgarter Gerichte sind zu dem eindeutigen Ergebnis gelangt, dass die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG notwendig sind und die Interessen der Deutschen Bahn AG schwerer wiegen als die Interessen von Herrn Dübbers.
Mit der Ablehnung der Revision hat der Bundesgerichtshof ein eindeutiges Zeichen gesetzt und das Verfahren endgültig abgeschlossen. Damit bestehen auch bei der weiteren Umgestaltung des Stuttgarter Bahnhofs keine rechtlichen Hindernisse.
Der zentrale Teil des Bonatz-Baus aus dem Jahre 1922, das Empfangsgebäude mit seinem charakteristischen Turm, bleibt erhalten. Der Bonatz-Bau wird dabei Hand in Hand mit der Denkmalschutzbehörde restauriert.
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