Tierhalter haften für Schäden, die ihre Tiere an anderen Personen oder deren Eigentum verursachen. Dies gilt allerdings für landwirtschaftliche Nutztiere nur eingeschränkt. Das OLG Schleswig-Holstein wies nach Mitteilung der D.A.S. nun die Klage von Autofahrern ab, deren PKW durch ein Rind beschädigt worden waren.
(Az. 7 U 13/08)
Hintergrundinformation:
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Regelung zur Tierhalterhaftung: Nach
§ 833 haftet der Halter eines Tieres immer dann, wenn sein Tier jemand anderen tötet, verletzt oder eine Sache beschädigt. Diese Haftung ist unabhängig von einem Verschulden des Tierhalters. Der Haken: Uneingeschränkt gilt die Haftung nur für Haustiere, die keine Nutztiere sind. Bei Nutztieren haftet der Tierhalter nur dann, wenn er bei der Beaufsichtigung des Tieres die notwendige Sorgfalt nicht beachtet hat oder der Schaden auch trotz aller nötigen Sorgfalt entstanden wäre.
Der Fall: Ein Landwirt hatte seine weiblichen, zum ersten Mal trächtigen Jungrinder in einer umzäunten Koppel hinter seinem Wohnhaus untergebracht, um sie dort bis zum winterlichen Stallaufenthalt zu halten. Abends durchbrach ein in Panik geratenes Jungrind den Weidezaun und lief zur nächsten Kreisstraße, auf der es mit zwei Autos kollidierte. Die Autofahrer verklagten den Bauern nun auf Schadenersatz in fünfstelliger Höhe. Dieser berief sich auf die spezielle Haftungsregelung für Nutztierhalter. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein gab der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge dem Landwirt Recht. Die ungleiche Haftung für private und gewerbliche Tierhalter sei nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit dem Grundgesetz vereinbar. Es sei durchaus üblich, dass trächtige Jungrinder vor dem Winter kurze Zeit auf einer umzäunten Weide in Hofnähe gehalten würden, um sie an den Hof- und Stallbereich zu gewöhnen. Zwar sei der Zaun hier aus Sachverständigensicht nicht ausreichend gewesen. Andererseits hätte aber auch ein vollkommen vorschriftsmäßiger Zaun die in Panik geratene Jungkuh nicht aufgehalten. Entsprechend der gesetzlichen Regelung hafte der Landwirt daher nicht für die Schäden an den zwei PKW.
OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.04.2011, Az. 7 U 13/08
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382
www.das.de
das@hartzkom.de
Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de