Schadenersatz nach vertragswidriger Auslandsfahrt per Mietwagen
Hat eine Autovermietung aufgrund von GPS-Daten den Eindruck, dass ein Pkw gestohlen wurde, darf sie Maßnahmen zur Sicherstellung des Fahrzeugs ergreifen. Wie die D.A.S. mitteilte, verurteilte das Amtsgericht München einen Mieter nach einer vertragswidrigen Auslandsfahrt dazu, die Kosten für den losgeschickten Abschleppwagen zu tragen.
AG München, Az. 182 C 21134/13
Hintergrundinformation:
Gerade teure Mietwagen werden heute oft durch GPS überwacht. So kann die Autovermietung feststellen, wo sich das Fahrzeug gerade befindet – und ob es sich aus dem Bereich entfernt, in dem es der Fahrer laut Mietvertrag nutzen darf. Fahrzeugmieter sollten entsprechende Klauseln im Mietvertrag sehr ernst nehmen – denn bei unangemeldeten „Extratouren“ ins Ausland können schnell hohe Kosten auf sie zukommen. Der Fall: Ein Mann hatte in München ein Porsche Turbo Cabrio gemietet. Der Mietvertrag sah vor, dass er nur in Deutschland und Österreich mit dem Porsche herumfahren durfte. Allerdings entschied sich der Mieter spontan für einen Ausflug nach Mailand. Die Autovermietung überwachte das Fahrzeug per GPS und stellte fest, dass es sich nun in Italien befand. Da man den Fahrer telefonisch nicht erreichte, ging man von einem Diebstahl aus. Die Autovermietung legte das Fahrzeug aus der Ferne über dessen Elektronik still und schickte einen Abschleppwagen. Als dieser schon fast vor Ort war, bewegte sich das Auto laut GPS erneut. Die Autovermietung ging nun von einem Abtransport durch die Diebe aus. Der Ehemann der Inhaberin machte sich nun persönlich auf nach Italien. Dann kam der Rückruf des Mieters: Er war auf dem Rückweg und wollte das Auto planmäßig abgeben. Die Stilllegung hatte nicht funktioniert. Die Mietwagenfirma stellte ihm nach der pünktlichen Rückgabe die Kosten für den Abschleppwagen und für die Reise des Chefs nach Italien in Rechnung – seine Kaution von knapp 5.000 Euro war damit überwiegend „futsch“. Das Urteil: Das Amtsgericht München bestätigte nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung das Vorgehen der Autovermietung. Wegen der GPS-Daten und der Nichterreichbarkeit des Mieters habe die Autovermietung von einem Diebstahl ausgehen dürfen. Der Mietvertrag habe eine Klausel enthalten, nach der die Autovermietung bei vertragswidrigen Auslandsfahrten das Auto umgehend einziehen und dem Mieter die entstehenden Kosten auferlegen könne. Die Maßnahmen zur Sicherung des Porsche seien gerechtfertigt gewesen. Dies gelte insbesondere, weil der Vorfall an einem Sonntag passiert sei und man weder von den deutschen noch von den italienischen Behörden rechtzeitig Hilfe bekommen hätte.
Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2014, Az. 182 C 21134/13
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